Migration und Aufenthalt
Nach der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist die Ausländerbehörde für Ausländerinnen und Ausländer die erste Anlaufstelle für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten im Kreis Soest mit Ausnahme der Stadt Lippstadt. Wir prüfen für Antragsteller die Erteilung, Verlängerung und Übertragung von Aufenthaltstiteln sowie die Ausstellung von Bescheinigungen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen.
Folgende Anträge können Sie vollständig digital bei der Ausländerbehörde des Kreises Soest stellen:
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
- Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Anträge und Unterlagen einreichen
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowie weitere Unterlagen über unsere Online-Dienste vollständig ein. Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen beschleunigt Ihr Antragsverfahren.
- Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig elektronisch oder per Post eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Danach erhalten Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache.
- Mit dem Kontaktformular können Sie Antragsunterlagen nachreichen, eine Auskunft zum Antrag einholen und nach einem Termin fragen.
- Postanschrift: Kreis Soest, Migration und Aufenthalt, Postfach 1752, 59491 Soest
Terminvereinbarung
- Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
- Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
- Terminsprechstunden:
- Montag von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag von 7 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen:
- Montag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag von 8 bis 12 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Anfahrt und Eingang
Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 (Eingang)
59494 Soest