Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung. Dafür führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Soest täglich unangemeldet systematische Betriebsbesichtigungen und gezielte Probenuntersuchungen in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.

Klemmbrett mit Protokoll zur Lebensmittelkontrolle", rechte Hand füllt das Protokoll gerade aus. Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest
Protokoll Betriebskontrolle Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest

Hauptaugenmerke bei den Kontrollen sind:

  • Baulicher Zustand der Betriebe
  • Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
  • Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
  • Begutachtung der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
  • Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen

Entnommene Proben werden untersucht auf:

  • Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
  • Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
  • Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
  • Verwendung unerlaubter Zusätze
  • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)

Beratung für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende können sich gerne zu allen Themen der Lebensmittelüberwachung beraten lassen, insbesondere zu der Planung neuer Betriebe oder auch Umbauten und Betriebsübernahmen.

Verbraucherbeschwerden

Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.

Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genaue Angabe des betroffenen Lebensmittel)
  • Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
  • Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
  • Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
  • Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)

Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.

Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Mehr Infos stehen in unserem Infoblatt "Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer" unter den Links auf dieser Seite. 

Neu ab 01.07.2024!
Registrierung eines Betriebes nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung: 

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Die Meldung kann über den unten aufgeführten Online-Service durchgeführt werden.

Unternehmer sind…

alle Unternehmungen mit dem Ziel der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Bedarfsgegenständen oder damit zusammenhängender Tätigkeiten. Dabei ist es gleichgültig, ob diese auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob es sich um einen mehr oder weniger komplexen Betrieb oder um eine Einzelperson handelt. Ausgenommen ist jedoch der ausschließlich eigene, häusliche Gebrauch

Lebensmittelbedarfsgegenstände sind…

sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder bei denen dies bei normaler Verwendung vorhersehbar ist. 

Beispiele sind Produkte für: 

  • Lagerung und Transport: unter anderem Vorratsdosen, Brotkasten, Gefrierbeutel, Flaschen für verschiedene Getränke, aber auch Silos für die Lagerung von Mehl, Tankwagen für Milch, Wein-/Bierfässer

  • Zubereiten und Behandeln von Lebensmitteln: unter anderem Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Fleischwolf, Kaffee- und Gewürzmühle, Kaffee- und Teefilter

  • Verpacken von Lebensmitteln: unter anderem Frischhalte-/Aluminiumfolie, Brötchentüten, Jutesäcke, Einwickelpapier, Konservendosen, Twist-off Verschlüsse

  • Verzehr von Lebensmitteln: unter anderem Besteck, Trinkgläser, Teller, Tassen, Pappen für Würstchen, Grillschalen

⇒ siehe § 2 der Bedarfsgegenständeverordnung

 

Hängt vom Einzelfall ab.

Im Wesentlichen:

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
  • Lebensmittel-Informationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011)
  • VO (EG) 178/2004 Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • VO (EG) 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene

Daneben gibt es eine Fülle von weiteren Rechtsvorschriften des Bundes und der EU.

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