Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Schulgesetz NRW das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung.
Wenn diese Teilhabe jedoch wesentlich eingeschränkt ist, können Eltern gemäß der Sozialgesetzbücher VIII und IX Eingliederungshilfeleistungen, wie z.B. eine Schulbegleitung, beantragen.
Wichtige Hinweise zur Beratung / Antragsstellung:
- Bei (drohenden) seelischen Behinderungen gemäß Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII § 35a) erfolgt diese über das jeweilig zuständige Jugendamt ihrer Stadt oder über das Kreisjugendamt Soest.
- Bei (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderungen gemäß Sozialgesetzbuch IX (SGB IX § 112) erfolgt diese über die Abteilung Soziales (Sicherung des Lebensunterhaltes) des Kreises Soest, die für alle Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet zuständig ist.
- Der Kreis Soest kann Schulbegleitung als Eingliederungshilfe nur nachrangig zu allen schulischen Unterstützungsmaßnahmen und Hilfen anderer Leistungsträger, wie zum Beispiel Krankenkassen, gewähren.Gewährung, Umfang und Dauer einer Schulbegleitung ist je nach schulischer Situation immer abhängig davon, ob ein individueller Bedarf für das Kind (in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Faktoren) festgestellt werden kann.
- Wichtig:
Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Beantragung von Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) körperlichen und geistigen Behinderungen gemäß SGB IX.
SGB I und SGB IX
- Antrag der Sorgeberechtigen mit Angaben zum Ausländerstatus (falls erforderlich) sowie Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Aktuelle ärztliche Gutachten mit ICD-10 Diagnose(n) und medizinische Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 2 SGB IX (Hinweis: Diese Unterlagen sollen nicht älter als 8 Monate sein).
- Bericht der (aufnehmenden) Schule mit Stundenraster/-plan und ggf. Förderplan
bei Einschulung:
- Abschlussbericht der Kindertageseinrichtung
- Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF)
- sonstige Unterlagen, die zur Verfügung stehen
An den Kosten einer Schulbegleitung müssen sich Eltern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht beteiligen.
Auskunft zur Bearbeitungszeit geben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
-
Als Alternative zu den Onlinediensten:
- Antrag auf Gewährung einer Schulbegleitung
- Bericht der Schule
Schulbegleitung - Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Schulgesetz NRW das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung.
Wenn diese Teilhabe jedoch wesentlich eingeschränkt ist, können Eltern gemäß der Sozialgesetzbücher VIII und IX Eingliederungshilfeleistungen, wie z.B. eine Schulbegleitung, beantragen.
Wichtige Hinweise zur Beratung / Antragsstellung:
- Bei (drohenden) seelischen Behinderungen gemäß Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII § 35a) erfolgt diese über das jeweilig zuständige Jugendamt ihrer Stadt oder über das Kreisjugendamt Soest.
- Bei (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderungen gemäß Sozialgesetzbuch IX (SGB IX § 112) erfolgt diese über die Abteilung Soziales (Sicherung des Lebensunterhaltes) des Kreises Soest, die für alle Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet zuständig ist.
- Der Kreis Soest kann Schulbegleitung als Eingliederungshilfe nur nachrangig zu allen schulischen Unterstützungsmaßnahmen und Hilfen anderer Leistungsträger, wie zum Beispiel Krankenkassen, gewähren.Gewährung, Umfang und Dauer einer Schulbegleitung ist je nach schulischer Situation immer abhängig davon, ob ein individueller Bedarf für das Kind (in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Faktoren) festgestellt werden kann.
- Wichtig:
Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Beantragung von Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) körperlichen und geistigen Behinderungen gemäß SGB IX.
Onlinedienste
Downloads
Als Alternative zu den Onlinediensten:
Notwendige Unterlagen
- Antrag der Sorgeberechtigen mit Angaben zum Ausländerstatus (falls erforderlich) sowie Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Aktuelle ärztliche Gutachten mit ICD-10 Diagnose(n) und medizinische Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 2 SGB IX (Hinweis: Diese Unterlagen sollen nicht älter als 8 Monate sein).
- Bericht der (aufnehmenden) Schule mit Stundenraster/-plan und ggf. Förderplan
bei Einschulung:
- Abschlussbericht der Kindertageseinrichtung
- Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF)
- sonstige Unterlagen, die zur Verfügung stehen
Bearbeitungsdauer
Auskunft zur Bearbeitungszeit geben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kosten
An den Kosten einer Schulbegleitung müssen sich Eltern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht beteiligen.
Rechtsgrundlagen
SGB I und SGB IX
FAQs
Wo kann ich mich beim Kreis Soest beraten lassen?
- Bei (drohenden) seelischen Behinderungen gemäß Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII § 35a) erfolgt diese über das zuständige Jugendamt ihrer Stadt (Stadtgebiet Soest, Warstein oder Lippstadt) oder über das Kreisjugendamt Soest.(für die übrigen Gemeinden im Kreis Soest)
- Bei (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderungen gemäß Sozialgesetzbuch IX (SGB IX § 112) erfolgt diese über die Abteilung Soziales (Sicherung des Lebensunterhaltes) des Kreises Soest, die für alle Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet zuständig
Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche bei Antragsstellung
- im Kreis Soest gemeldet sein,
- bei ihren leiblichen Eltern wohnen und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt – und auch leistungsberechtigt – ist ausschließlich der behinderte oder von der Behinderung bedrohte junge Mensch. Antragssteller sind in Vertretung der minder-jährigen Kinder die Sorgeberechtigten oder die jungen Erwachsenen selbst.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bitte füllen Sie den Antrag zur Gewährung einer Schulbegleitung (siehe unter „Onlinedienste“ oder „Downloads“) aus.
Alle notwendigen Unterlagen senden Sie bitte zusammen mit Ihrem unterschriebenen Antrag an
- per Post an den Kreis Soest, Abteilung Soziales (Schulbegleitung), Hoher Weg 1 – 3, 594949 Soest
- oder nutzen Sie das sichere Kontaktformular
Notwendige Unterlagen für die Beantragung einer Schulbegleitung sind:
- Antrag der Sorgeberechtigen mit Angaben zum Ausländerstatus (falls erforderlich) sowie Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Aktuelle ärztliche Stellungnahmen/Unterlagen mit ICD-10 Diagnose(n) und medizinische Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 2 SGB IX (Hinweis: Diese Unterlagen sollen nicht älter als 8 Monate sein).
- Bericht der Schule mit Stundenraster/-plan und ggf. Förderplan
bei Einschulung:
- Bericht der aufnehmenden Schule
- Abschlussbericht der Kindertageseinrichtung
- Gutachten zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF)
Was passiert nach der Antragsstellung?
Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen prüft die Abteilung Soziales die Teilhabebeeinträchtigung Ihres Kindes, gegebenenfalls durch eine Schulhospitation oder in Gesprächen mit Beteiligten.
Ein Antrag auf Eingliederungshilfe wird abgelehnt, wenn
- keine Behinderung nach § 2 SGB IX oder
- keine Teilhabebeeinträchtigung in der Schule vorliegt oder
- der Bedarf des jungen Menschen anderweitig gedeckt werden kann (Nachrangigkeit der Sozialhilfe).
Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird bewilligt, wenn
- beim jungen Menschen eine Behinderung nach § 2 SGB IX vorliegt und
- für diese/n ein erheblicher Unterstützungsbedarf im Schulalltag festgestellt wird, der nicht mit schulischen Ressourcen gedeckt werden kann.
Was ist ein "Gesamtplan"?
Nach Feststellung des individuellen Bedarfs beim Kind oder Jugendlichen wird ein Gesamtplan der Leistungen mit Umfang und Zielen aufgestellt. Der Kreis Soest erlässt auf Grundlage des Gesamtplans einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Schulbegleitung.
Wo finde ich eine Schulbegleitung für mein Kind?
In der Praxis hat sich bewährt, sich für die Suche nach einem geeigneten Anbieter für Schulbegleitungen an die Schule Ihres Kindes zu wenden.
Gibt es Unterstützung bei schulischen Veranstaltungen?
Ja, eine Schulbegleitung ist auch bei sonstigen Aktivitäten im Rahmen der Schulpflicht, die über den regulären Unterricht laut Stundenplan hinausgehen, möglich. Dies gilt zum Beispiel für Ausflüge, Projekte, Tage der offenen Tür oder Praktika.
Wichtig: Diese zusätzlichen Stunden müssen im Vorfeld beim Kreis Soest zur Überprüfung gemeldet werden. Ein gesonderter Antrag ist für schulische Pflichtveranstaltungen somit nicht erforderlich.
Gibt es Unterstützung bei Klassenfahrten?
Ja, die sozialhilferechtlich angemessenen und notwendigen Kosten der Schulbegleitung bei innerdeutschen Klassenfahrten werden finanziert. Dazu zählen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und ggf. Eintrittsgelder, anteilig auch Kosten für die Verpflegung. Ein vorhandener Schwerbehindertenausweis sollte auf Klassenfahrt immer mitgeführt werden, da Ermäßigungen für eine Begleitperson vorrangig auszuschöpfen sind.
Für den Anreisetag und die Folgetage werden maximal zwölf Stunden pro Tag zum jeweiligen Stundensatz der eingesetzten Kraft abgerechnet. Am Abreisetag werden die Betreuungsstunden von 7.00 Uhr bis zur tatsächlichen Rückkehr abgegolten - oder bis zum Ende des regulären Schulunterrichtes, wenn dieser im Anschluss an die Rückkehr noch stattfindet. Der Kreis Soest rechnet die Kosten direkt mit dem Anbieter der Schulbegleitung ab.
Wichtig:
Klassenfahrten müssen im Vorfeld beim Kreis Soest zur Überprüfung gemeldet werden. Klassenfahrten ins Ausland werden beim Kreis Soest gesondert geprüft.
Gibt es Unterstützung in der (OGS)?
Hierzu lassen Sie sich von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
- 02921 30-2972
- marius.hansbuer@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-2901
- elke.ludwigt@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-2914
- rita.schwarte@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-3827
- katrin.deppe@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-2856
- corinna.kickelbick@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-3962
- ina.kloeer-jaeker@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |