Schülersammelliste für eine Klassenfahrt innerhalb der EU

Für Ausländerinnen und Ausländer, die an einer Klassenfahrt innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, kann die Ausländerbehörde des Kreises Soest Schulen eine sogenannte Schülersammelliste ausstellen.

  • Kinder aus einem Mitgliedstaat der Europäischen können mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis problemlos in andere EU-Staaten reisen .
  • Kinder aus anderen Ländern benötigen in der Regel für Reisen in die Schengen-Staaten einen Nationalpass und einen Aufenthaltstitel. Sollte die Reise jedoch in ein EU-Land gehen, dass kein Schengen-Staat ist oder das Kind nicht über die erforderlichen Dokumente verfügen, gibt es die Möglichkeit der „Reisendenliste“.

Mit der Reisendenliste können Sie alle Grenzen innerhalb der EU mit den Kindern überqueren, ohne dass ein Reisepass oder ein Aufenthaltstitel erforderlich ist.

Hinweise für Schulen

Bitte reichen Sie die Unterlagen gebündelt für alle Kinder ein, die an der Klassenfahrt teilnehmen sollen. Zudem möchten wir Sie bitten, die Unterlagen rechtzeitig 30 Tage vor Beginn der Reise vorzulegen. Nutzen Sie bitte hierfür unser Kontaktformular.

Wenn Sie die Unterlagen abgeben, können Sie auch gleich einen Termin zum Abholen mit uns vereinbaren. Die Schulleitung bestätigt die Angaben auf der Originalliste mit dem Dienstsiegel.

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Für die Ausstellung der Reisendenliste sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • zu jedem Kind: Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Passfoto
  • Reiseziel und Reisedauer 
  • Namen der begleitenden Lehrkräfte
  • bis zu sechs Wochen
  • Bearbeitungsgebühr pro Person - 12 Euro
  • Bearbeitungsgebühr für Minderjährige - 6 Euro

 

  • §§ 1 Absatz 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 AufenthG
  • Artikel 2 des Beschlusses des Rates vom 30. November 1994 über die vom Rat auf Grund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrages über die Europäische Union beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (ABl. EG Nr. L 327 S. 1).
  • Gebühr: § 48 Absatz 1 Nr. 7 AufenthV und § 50 Absatz 1 AufenthV
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details
Schülersammelliste, Klassenfahrt, innerhalb der EU

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 (Eingang)
59494 Soest