Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

Die Ausländerbehörde des Kreises Soest kann Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Nebenbestimmungen zum Beispiel über die Ausbildung oder die Arbeit versehen. Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

Erläutern Sie möglichst genau die Gründe für Ihren Wunsch nach einer Änderung dieser Nebenbestimmung.

Die Nebenbestimmungen werden von der Ausländerbehörde auf einem Zusatzblatt eingetragen. Das Zusatzblatt wird Ihnen zusammen mit dem eAT ausgehändigt.

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 (Eingang)
59494 Soest