Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Die Ausländerbehörde des Kreises Soest kann Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Nebenbestimmungen zum Beispiel über die Ausbildung oder die Arbeit versehen. Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.
Erläutern Sie möglichst genau die Gründe für Ihren Wunsch nach einer Änderung dieser Nebenbestimmung.
Die Nebenbestimmungen werden von der Ausländerbehörde auf einem Zusatzblatt eingetragen. Das Zusatzblatt wird Ihnen zusammen mit dem eAT ausgehändigt.
- Für Änderungen des Aufenthaltstitels, sofern diese eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung betreffen, wird keine Gebühr erhoben.
- Für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag: 50 Euro
- bis zu sechs Wochen
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Die Nebenbestimmungen werden von der Ausländerbehörde auf einem Zusatzblatt eingetragen. Das Zusatzblatt wird Ihnen zusammen mit dem eAT ausgehändigt.
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- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
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- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
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- Für Änderungen des Aufenthaltstitels, sofern diese eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung betreffen, wird keine Gebühr erhoben.
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