Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Wunschkennzeichen

Beim Wunschkennzeichen kann eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge online reserviert werden, zum Beispiel das Geburtsdatum oder die persönlichen Initialen. Beim Soester als auch beim Lippstädter Kennzeichen ist maximal eine vierstellige Zahlenfolge am Ende möglich. Für Saison-, Oldtimer (H) oder Elektro-/Hybrid (E) können aus Platzgründen höchstens zwei Buchstaben und drei Zahlen oder ein Buchstabe und vier Zahlen zugeteilt werden.

Mann vor seinem Auto mit Soester-Kennzeichen. Foto: Thomas Weinstock, Kreis Soest
Kreis Soest, Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen Foto: Thomas Weinstock, Kreis Soest

Wunschkennzeichen können am Schalter ausgewählt oder vorab online reserviert werden. Eine dort getätigte Reservierung gilt für drei Monate. Eine Reservierung am Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich, von entsprechenden Rückfragen bitten wir abzusehen.

Hinweise:

  • Wunschkennzeichenreservierungen, die ab dem 1. August 2023 getätigt wurden, bleiben bis zum Jahresende 2024 reserviert. Die Reservierung kann am Schalter nachgesehen werden, ein Nachweis muss nicht mehr vorgelegt werden.
  • Für Verbleibskennzeichen (gleiches Fahrzeug, gleicher Halter) muss kein Nachweis mehr vorgelegt werden. Die Reservierung gilt für ein Jahr nach der Abmeldung.
  • Kennzeichen von Fahrzeugen, die seit dem 30. Oktober 2023 (Zeitpunkt Cyberangriff) innerhalb und außerhalb des Kreises Soest bis zum Stichtag 04.03.2024 wurden, können auf ein neues Fahrzeug mit dem gleichen Halter zugeteilt werden. Die Kennzeichen wurden im örtlichen Register bis zum Jahresende 2024 reserviert. 

    Auf die Zuteilung des von Ihnen reservierten Kennzeichens besteht kein Rechtsanspruch.

Bei vorheriger Reservierung beträgt die Wunschkennzeichengebühr 12,80 Euro. Ohne Reservierung wird eine Gebühr von 10,20 Euro berechnet. Die Gebühr beläuft sich nur auf den hinteren Teil des Kennzeichens. Die Entscheidung „SO" oder „LP" ist grundsätzlich kostenfrei, wenn kein Wert auf eine bestimmte Buchstabenkombination oder Ziffernfolge gelegt wird. Die Gebühren für eine Umkennzeichnung –  wenn also ein vorhandenes Nummernschild abgeändert werden soll – belaufen sich auf ca. 40 Euro. Eine Feinstaubplakette kostet 5 Euro. Für das Schilderprägen müssen ca. 35 Euro einkalkuliert werden.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
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Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.