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Aufenthaltserlaubnis für eine unqualifizierte Beschäftigung

Ausländerinnen und Ausländer, die keine qualifizierte Berufsausbildung haben oder deren Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wird, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der unqualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Einreisebestimmungen sind einzuhalten.

 

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung wird in der Regel bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages erteilt. Sollte die Zustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit weniger lange gültig sein, richtet sich die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt oder verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Erwerbstätigkeit

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu der Ausübung der unqualifizierten Beschäftigung, für die Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.

Vor einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde einzuholen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeberwechsel geprüft werden muss. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig - spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel - wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.

Verfestigung

Wenn Sie sich als unqualifizierter Arbeitnehmer in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Niederlassungserlaubnis.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen.

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
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    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
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