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Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung

Ausländerinnen und Ausländer können in Deutschland eine Berufsausbildung in einem Betrieb machen. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Ausbildung, die Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Soest beantragen können.

Die Einreisebestimmungen sind einzuhalten.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Ausbildung wird in der Regel für die Dauer der Ausbildung erteilt. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten. Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen und eine Nachprüfung absolvieren, ist die Verlängerung für die Nachprüfung ebenfalls möglich.

Wechsel des Aufenthaltszwecks

Wenn Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen. In Betracht kommt in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Berufsausbildung. Ebenso kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche erteilt werden (siehe: Abschluss der Ausbildung).

Sollte die Ausbildung allerdings ohne Abschluss beendet worden sein oder während Ihrer Ausbildung, ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in folgenden Fällen möglich:

  • Wechsel zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung
  • Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung)

Erwerbstätigkeit

Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt zunächst die Ausübung der Berufsausbildung. Darüber hinaus ist die Ausübung einer (von der Ausbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal 10 Stunden je Woche erlaubt.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • Bei einer Bruttovergütung von weniger als 947 Euro / Monat: Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Ausbildungsvertrag
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1-Niveau)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details