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Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Übertragung/Neuausstellung eines Aufenthaltstitels

Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel und haben einen neuen Pass bekommen? Oder Sie haben Ihren Aufenthaltstitel verloren? Dann sollten Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen.

Bitte nutzen Sie hier unseren Onlinedienst für die Verlustanzeige (siehe unter Onlinedienste weiter unten).

Wichtige Hinweise

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:

  • Ihr Aufenthaltstitel ist nur noch maximal 6 Monate gültig? Dann beantragen Sie bitte erst die Verlängerung des Aufenthaltstitels. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
  • Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen. Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
  • Hauptwohnsitz im Kreis Soest (mit Ausnahme Lippstadt)
  • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate.
  • Sie haben Deutschland nicht länger als 6 Monate durchgehend verlassen.
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
  • Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihr Aufenthaltstitel
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
  • Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

bis zu 6 Wochen

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

Gebühren:

  • 67 Euro: Volljährige
  • 33 Euro: Minderjährige
  • 22 Euro: Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37 Euro: Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Gebührenfrei in folgenden Fällen:

  • bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Bürgergeld") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge nach § 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 2 Alternative 2 AufenthG;
  • wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Gebühren:

Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte/Aufenthaltsdokument-GB

  • 37 Euro nach Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 28,80 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Übertragung, Neuausstellung, Aufenthaltstitel