Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit
Ausländerinnen und Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Unter einer freiberuflichen Tätigkeit versteht man Tätigkeiten, die auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung basieren. Hierzu zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten.
Als Freiberufler arbeiten Sie in der Regel nach Auftragslage und werden von Auftraggebern beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen.
Visum vorab oft notwendig
Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung: Visum zur Selbständigkeit Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von der Entwicklung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Sofern eine positive Prognose für Ihre Tätigkeit besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein bis zwei Jahre verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die freiberufliche Tätigkeit in Ihrem Beruf erlaubt. Eine weitere Erwerbstätigkeit ist mit der Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.
Verfestigung
Wenn Sie sich als Freiberufler in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen zum Thema Niederlassungserlaubnis.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelle Aufträge
- Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu 12 Wochen
Ausländerinnen und Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Unter einer freiberuflichen Tätigkeit versteht man Tätigkeiten, die auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung basieren. Hierzu zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten.
Als Freiberufler arbeiten Sie in der Regel nach Auftragslage und werden von Auftraggebern beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen.
Visum vorab oft notwendig
Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung: Visum zur Selbständigkeit Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von der Entwicklung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Sofern eine positive Prognose für Ihre Tätigkeit besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein bis zwei Jahre verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die freiberufliche Tätigkeit in Ihrem Beruf erlaubt. Eine weitere Erwerbstätigkeit ist mit der Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.
Verfestigung
Wenn Sie sich als Freiberufler in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen zum Thema Niederlassungserlaubnis.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelle Aufträge
- Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu 12 Wochen
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
Migration und Aufenthalt Telefonische Sprechzeiten
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
Ausländerinnen und Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Unter einer freiberuflichen Tätigkeit versteht man Tätigkeiten, die auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung basieren. Hierzu zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten.
Als Freiberufler arbeiten Sie in der Regel nach Auftragslage und werden von Auftraggebern beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen.
Visum vorab oft notwendig
Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung: Visum zur Selbständigkeit Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von der Entwicklung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Sofern eine positive Prognose für Ihre Tätigkeit besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein bis zwei Jahre verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die freiberufliche Tätigkeit in Ihrem Beruf erlaubt. Eine weitere Erwerbstätigkeit ist mit der Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.
Verfestigung
Wenn Sie sich als Freiberufler in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen zum Thema Niederlassungserlaubnis.
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelle Aufträge
- Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 12 Wochen
Kosten
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Rechtsgrundlagen
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- Montag von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag von 7 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
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- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen:
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