Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit

Ausländerinnen und Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um  einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Unter einer freiberuflichen Tätigkeit versteht man Tätigkeiten, die auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung basieren. Hierzu zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten.

Als Freiberufler arbeiten Sie in der Regel nach Auftragslage und werden von Auftraggebern beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen.

Visum vorab oft notwendig

Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung: Visum zur Selbständigkeit Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von der Entwicklung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Sofern eine positive Prognose für Ihre Tätigkeit besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein bis zwei Jahre verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Erwerbstätigkeit

Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die freiberufliche Tätigkeit in Ihrem Beruf erlaubt. Eine weitere Erwerbstätigkeit ist mit der Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.

Verfestigung

Wenn Sie sich als Freiberufler in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen zum Thema Niederlassungserlaubnis.

 

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses 
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Aktuelle Aufträge
  • Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Freiberufliche Tätigkeit, Aufenthaltserlaubnis