Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Ausländerinnen und Ausländer, die für eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Wartezeit bei einer Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit liegt bei fünf Jahren.

Voraussetzungen

  1. Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass sie sich seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten.
  2. Erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee: Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt haben. Dies geht in der Regel aus Ihren Einkünften und Ausgaben der letzten Jahre hervor. Darüber hinaus kann die zukünftige Planung für Ihr Unternehmen von Bedeutung sein. Bei der Prüfung, ob Sie Ihre Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt haben, wird regelmäßig die zuständige Berufsvertretung (z.B. die Industrie- und Handelskammer) beteiligt.
  3. Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie z.B. Leistungen vom Jobcenter.
  4. Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
  5. Altersvorsorge: Wenn Sie bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit mindestens 45 Jahre alt waren, müssen Sie zudem eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen, die mindestens der deutschen Durchschnittsrente entspricht.
  6. Keine Straftaten: Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis als Selbstständiger beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Netto-Gewinnbescheinigung
  • Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Altersvorsorge

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • Gebühr: 124 Euro
  • 62 Euro bei Ablehnung des Antrags

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details
Niederlassungserlaubnis - Selbstständige

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
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  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
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    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

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