Fischerprüfung

Anglerinnen und Angler müssen für ihr Hobby einen gültigen Fischereischein besitzen. Um einen solchen „Angelschein“ zu erlangen, muss eine Fischerprüfung bestanden werden. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.

Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest. Hand hält eine Angel in Richtung eines Sees. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Angelrute - Symbolfoto. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Prüfungstermine 2025

  • Der Termin für die nächste Fischerprüfung wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.
  • Eine Übersicht der Kursanbieter finden Sie unter Downloads.

Ablauf

  • Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
  • Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
  • An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
  • Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden. Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Heimatbehörde erst, wenn Sie eine Zusage vom Kreis Soest erhalten haben.
  • Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
  • Ein Anspruch auf einen „Wunsch-Termin“ besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben. 

Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung

Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.

Ersatzprüfungszeugnis

Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.

Angeln, Anglerprüfung, Angelprüfung, Fischen, Fischereischein, Angelschein, Anglerprüfung, Fischereiprüfung, Fischereibehörde, Prüfung, Untere Fischereibehörde, Prüfungstermin

Informations- und Erfahrungsaustausch mit Anglern und Fischereigenossenschaften

Der Kreis Soest organisiert regelmäßig Infoveranstaltungen für Angler und Fischereigenossen. Die Präsentationsunterlagen zu den Vorträgen finden sich nachfolgend.