Schwerbehindertenangelegenheiten

Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. 

Rollstuhlfahrerin steigt in Auto ein. Foto: © Dan Race - Fotolia.com
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Aktuelle Hinweise zu Bearbeitungszeiten: 

  • Nach Antragstellung (von Erst- oder Änderungsanträgen) kann es derzeit bis zu sechs Wochen dauern, bis Sie eine Eingangsbestätigung erhalten.
  • Ab diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit den Status Ihres Antrags über den Onlinedienst „VRONI“ überprüfen. Den Dienst VRONI finden Sie nach einem Klick auf den Link “Verschiedene Anträge” unter “Onlinedienste” weiter unten auf dieser Seite.
  • Bitte sehen Sie in dieser Zeit von telefonischen Sachstandsanfragen ab. Eventuell noch fehlende Unterlagen werden grundsätzlich schriftlich angefordert.

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Kreises wenden sich bitte an Ihre zuständige Kommune!

Die Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten seit dem 1. Januar 2008 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung. Die vorher zuständigen elf Versorgungsämter in NRW wurden mit dem Zweiten Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen aufgelöst.

Antrag online stellen

Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Hier kann der Antrag auch online gestellt werden. Der Antrag wird dann automatisch an den Kreis Soest weitergeleitet.

 

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  1. 02921 30-2161
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    59494 Soest
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