Achim
Grebe
Kreishaus
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- Telefon
- 02921 30-2233
- Fax
- +49 2921 30-2394
- achim.grebe@kreis-soest.de
Gehölzaktion
Der Kreis Soest stellt im Herbst kostenlos Obstbäume, Laubbäume und Heckengehölze zur Verfügung (vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel), um freiwillige Anpflanzungen im Innen- und Außenbereich zu fördern. Ziel der Aktion ist es, die Kulturlandschaft und den Naturschutz zu stärken, denn viele hochspezialisierte Insekten-, Säugetier- und Vogelarten sind auf die Lebensräume in Laubbäumen, Feldhecken oder Streuobstwiesen angewiesen.
Anträge nimmt das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz in der Zeit von April bis Juni entgegen.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Das Pflanzgut müssen Sie eigenständig im Herbst (November) bei einer beauftragten Baumschule abholen.
- Bindematerialien, Baumpfähle und Wildverbiss sind auf eigene Kosten zu beschaffen und verpflichtend zu benutzen.
- Pflanzmaterial ist spätestens eine Woche nach Erhalt zu pflanzen.
- Ihre aus öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzung ist gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt und darf nicht beschädigt oder beseitigt werden.
- Die Anpflanzung ist auf Dauer zu pflegen bzw. zu erhalten. Es muss innerhalb der ersten fünf Jahre ein Erziehungsschnitt erfolgen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- von Ihnen zu leistende Kompensationsmaßnahmen/Ersatzmaßnahmen
- Maßnahmen, die in einem Radius von 150 Meter von Windkraftanlagen liegen
Obstbäume
- Stammhöhe etwa 1,80 Meter, ohne Ballen, Stammufang 6-8 cm
- als Hochstamm für Obstwiesen für den Innen- und Außenbereich gedacht,
- Mindestabnahme 5 Stück, Höchstabgabe 30 Stück,
- Pflanzabstand zwischen den Bäumen mindestens 10 Meter.
Laubbäume
- Hochstämme ca 10-12 cm Stammumfang mit Ballen
- für den Innen- und Außenbereich gedacht
- Höchstabgabe 5 Stück
- Pflanzabstand zwischen den Bäumen mindestens 10 Meter
Heckengehölze
- etwa 80 Zentimeter hoch,
- nur für freiwachsende Hecken und kleinere Anpflanzungen im Außenbereich gedacht, nicht als geschnittene Gartenhecke,
- Mindestabnahme 100 Stück bei mindestens 3 Sorten, Höchstabgabe 500 Stück bei mindestens 8 Sorten,
- Pflanzabstand 1 Meter x 1 Meter
- Stückzahlen bitte nur in 25-Stück-Schritten (25 - 50 - 75 usw.) beantragen
Notwendige Unterlagen
- Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers,
- Gehölzlisten über Obstbäume, Laubbäume und/oder Heckengehölze,
- Lageplan (1: 5000) über Standort der Gehölze (Karten finden Sie im Geografischen Informationssystem - siehe Links und Downloads).