Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländerinnen und Ausländer in einer Lebensgemeinschaft mit einer oder einem Deutschen können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Lebensgemeinschaft muss fortbestehen.
Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen und welche Unterlagen einzureichen sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass Sie seit drei Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu Ihren deutschen Familienangehörigen sind.
- Familiäre Lebensgemeinschaft: Die familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrem deutschen Familienangehörigen muss weiterhin fortbestehen. Das bedeutet, dass sie weiterhin mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenwohnen oder (bei deutschen Kindern) regelmäßig die Personensorge für Ihr Kind ausüben.
- Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie z.B. Leistungen vom Jobcenter.
- Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
- Keine Straftaten: Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis als Familienangehöriger von Deutschen beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitgeberbescheinigung
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Sprachzertifikat B1
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Ihrem deutschen Ehegatten haben, sprechen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Ehegatten vor.
- Anlage zum Antrag - Erklärung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Gebühr: 113 Euro
- 56,50 Euro bei Ablehnung des Antrags
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu 12 Wochen
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
Migration und Aufenthalt Telefonische Sprechzeiten
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
Ausländerinnen und Ausländer in einer Lebensgemeinschaft mit einer oder einem Deutschen können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Lebensgemeinschaft muss fortbestehen.
Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen und welche Unterlagen einzureichen sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass Sie seit drei Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu Ihren deutschen Familienangehörigen sind.
- Familiäre Lebensgemeinschaft: Die familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrem deutschen Familienangehörigen muss weiterhin fortbestehen. Das bedeutet, dass sie weiterhin mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenwohnen oder (bei deutschen Kindern) regelmäßig die Personensorge für Ihr Kind ausüben.
- Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie z.B. Leistungen vom Jobcenter.
- Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
- Keine Straftaten: Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
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Notwendige Unterlagen
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis als Familienangehöriger von Deutschen beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitgeberbescheinigung
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Sprachzertifikat B1
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Ihrem deutschen Ehegatten haben, sprechen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Ehegatten vor.
- Anlage zum Antrag - Erklärung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Bearbeitungsdauer
- bis zu 12 Wochen
Kosten
- Gebühr: 113 Euro
- 56,50 Euro bei Ablehnung des Antrags
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
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- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
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Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen:
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- Dienstag von 8 bis 12 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr