Die gutachterliche Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes in der Abteilung Gesundheit. Auftraggeber dieser Begutachtungen sind beispielsweise Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen, Gerichte und vergleichbare Einrichtungen. Der Amtsärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Soest haben.
Die Mediziner des Gesundheitsamtes führen unter anderem folgende Begutachtungen durch:
- Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften
- Sozialmedizinische Begutachtungen
- Gutachten nach Schwerbehindertenrecht
- Ordnungsbehördliche Begutachtungen im Asylverfahren
- Gerichtsärztliche Begutachtungen
- Begutachtungen im Rahmen des Bestattungswesens
Auftraggeber
Die Begutachtungen des Amtsärztlichen Dienstes können nur Behörden oder vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag geben.
Eine Ausnahme sind zum Beispiel Bescheinigungen über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, oder Bescheinigungen über Erkrankungen für die Familienkasse. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Gleiches gilt für Zeugnisse zur Prüfungsfähigkeit. Wichtig ist, dass Prüflinge sich direkt am Prüfungstag in haus- oder fachärztliche Behandlung begeben und von dort ein ärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringen.
Untersuchung
Bei der Untersuchung erfragen Arzt oder Ärztin die Krankenvorgeschichte und die bestehenden Beschwerden, um einen aktuellen körperlichen und psychischen Befund zu erheben. Fremdbefunde werten sie aus.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein Gutachten, wenn der untersuchende Arzt von der Schweigepflicht entbunden worden ist.
Bundes- und Landesbeamtengesetz, Sozialgesetzbuch, Beihilfeverordnung, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Zur Untersuchung sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
- Relevante Unterlagen, wie Arzt- oder Krankenhausberichte, EKG, Röntgenbilder, Laborbefunde
- Ausgefüllter Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte
Die Gebühren werden nach dem zeitlichen Aufwand in der Regel gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest zuzüglich eventueller Sonderleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet und je nach Auftrag entweder direkt dem Auftraggeber oder der untersuchten Person in Rechnung gestellt.
Zahlungsarten: Überweisung
Etwa drei bis vier Wochen.
Hansjörg
Schulze
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3182
- Hansjoerg.Schulze@Kreis-Soest.de
Kristina
Kirchhoff
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2269
- kristina.kirchhoff@kreis-soest.de
Yvonne
Weizel-Schäferhoff
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2154
- yvonne.schaeferhoff@kreis-soest.de
Dr.
Elisabeth
Exner-Grave
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2180
- elisabeth.exner-grave@kreis-soest.de
Amtsärztlicher Dienst
Die gutachterliche Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes in der Abteilung Gesundheit. Auftraggeber dieser Begutachtungen sind beispielsweise Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen, Gerichte und vergleichbare Einrichtungen. Der Amtsärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Soest haben.
Die Mediziner des Gesundheitsamtes führen unter anderem folgende Begutachtungen durch:
- Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften
- Sozialmedizinische Begutachtungen
- Gutachten nach Schwerbehindertenrecht
- Ordnungsbehördliche Begutachtungen im Asylverfahren
- Gerichtsärztliche Begutachtungen
- Begutachtungen im Rahmen des Bestattungswesens
Auftraggeber
Die Begutachtungen des Amtsärztlichen Dienstes können nur Behörden oder vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag geben.
Eine Ausnahme sind zum Beispiel Bescheinigungen über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, oder Bescheinigungen über Erkrankungen für die Familienkasse. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Gleiches gilt für Zeugnisse zur Prüfungsfähigkeit. Wichtig ist, dass Prüflinge sich direkt am Prüfungstag in haus- oder fachärztliche Behandlung begeben und von dort ein ärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringen.
Untersuchung
Bei der Untersuchung erfragen Arzt oder Ärztin die Krankenvorgeschichte und die bestehenden Beschwerden, um einen aktuellen körperlichen und psychischen Befund zu erheben. Fremdbefunde werten sie aus.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein Gutachten, wenn der untersuchende Arzt von der Schweigepflicht entbunden worden ist.
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Notwendige Unterlagen
Zur Untersuchung sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
- Relevante Unterlagen, wie Arzt- oder Krankenhausberichte, EKG, Röntgenbilder, Laborbefunde
- Ausgefüllter Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte
Bearbeitungsdauer
Etwa drei bis vier Wochen.
Kosten
Die Gebühren werden nach dem zeitlichen Aufwand in der Regel gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest zuzüglich eventueller Sonderleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet und je nach Auftrag entweder direkt dem Auftraggeber oder der untersuchten Person in Rechnung gestellt.
Zahlungsarten: Überweisung
Rechtsgrundlagen
Bundes- und Landesbeamtengesetz, Sozialgesetzbuch, Beihilfeverordnung, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.