Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Das Kreisjugendamt überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule. Die Vermittlung zu einer geeigneten Tagespflegeperson übernimmt ein örtliches Familienzentrum.
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit allen Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermitteln das Jugendamt und in jeder Kommune des Kreises Soest ein Familienzentrum Eltern auch geeignete Kindertagespflegeperson und beraten, begleiten und qualifizieren diese in fachlicher Hinsicht. Eine Suche finden Sie unter "Links und Downloads".
- Eine Karte mit Steckbriefen aller Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Was leistet Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Jugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate betreut.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Kontakt
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
- Steckbrief als Kindertagespflegeperson einreichen - die Steckbriefe werden dann hier veröffentlicht
- Handbuch zur Kindertagespflege
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
- Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
- Flyer zum Qualifizierungskurs Kindertagespflegepersonen
- Antrag auf Erstattung für Tagespflegepersonen
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Das Kreisjugendamt überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule. Die Vermittlung zu einer geeigneten Tagespflegeperson übernimmt ein örtliches Familienzentrum.
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit allen Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermitteln das Jugendamt und in jeder Kommune des Kreises Soest ein Familienzentrum Eltern auch geeignete Kindertagespflegeperson und beraten, begleiten und qualifizieren diese in fachlicher Hinsicht. Eine Suche finden Sie unter "Links und Downloads".
- Eine Karte mit Steckbriefen aller Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Was leistet Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Jugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate betreut.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Kontakt
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
- Steckbrief als Kindertagespflegeperson einreichen - die Steckbriefe werden dann hier veröffentlicht
- Handbuch zur Kindertagespflege
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
- Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
- Flyer zum Qualifizierungskurs Kindertagespflegepersonen
- Antrag auf Erstattung für Tagespflegepersonen
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Das Kreisjugendamt überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule. Die Vermittlung zu einer geeigneten Tagespflegeperson übernimmt ein örtliches Familienzentrum.
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit allen Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermitteln das Jugendamt und in jeder Kommune des Kreises Soest ein Familienzentrum Eltern auch geeignete Kindertagespflegeperson und beraten, begleiten und qualifizieren diese in fachlicher Hinsicht. Eine Suche finden Sie unter "Links und Downloads".
- Eine Karte mit Steckbriefen aller Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Was leistet Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Jugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate betreut.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Kontakt
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
- Steckbrief als Kindertagespflegeperson einreichen - die Steckbriefe werden dann hier veröffentlicht
- Handbuch zur Kindertagespflege
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
- Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
- Flyer zum Qualifizierungskurs Kindertagespflegepersonen
- Antrag auf Erstattung für Tagespflegepersonen
Susanne
Alke
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2063
- Fax
- +49 2921 30-3473
- susanne.alke@kreis-soest.de
Kindertagespflege
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Das Kreisjugendamt überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule. Die Vermittlung zu einer geeigneten Tagespflegeperson übernimmt ein örtliches Familienzentrum.
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit allen Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermitteln das Jugendamt und in jeder Kommune des Kreises Soest ein Familienzentrum Eltern auch geeignete Kindertagespflegeperson und beraten, begleiten und qualifizieren diese in fachlicher Hinsicht. Eine Suche finden Sie unter "Links und Downloads".
- Eine Karte mit Steckbriefen aller Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Was leistet Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Jugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate betreut.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Kontakt
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
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Bearbeitungsdauer
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
Kosten
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
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- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
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