Herkunftssprachlicher Unterricht
Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein ergänzendes Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-10. Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Am Ende des Bildungsganges steht die verbindliche Teilnahme an einer Sprachprüfung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Herkunftssprachlichen Unterricht finden Sie hier auf dieser Seite unter dem Punkt “FAQ und Elternflyer in verschiedenen Sprachen”
Angebote für den HSU Unterricht
Anmeldeformulare in verschiedenen Sprachen
FAQ und Elternflyer in verschiedenen Sprachen
Rechtsgrundlagen
- Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 6. Februar 2012
- Schulgesetz NRW § 2: Integrationsauftrag und Antidiskriminierungsklausel
- Runderlass des MSB vom 28.06.2016, BASS 13-61 Nr. 2: Herkunftssprachlicher Unterricht
Kontakte
- 02921 30-2463
- ilka.newerla@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 8 - 16 Uhr |
Dienstag: | 7 - 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 - 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 17 Uhr |
Freitag: | 8 - 12 Uhr |
- 02921 30-2846
- jetmira.arifi@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 8 - 16 Uhr |
Dienstag: | 7 - 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 - 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 17 Uhr |
Freitag: | 8 - 12 Uhr |