Visum für einen Kurzaufenthalt zur Krankenbehandlung

Ausländerinnen und Ausländer reisen für eine Krankenbehandlung in Deutschland meist mit einem Touristenvisum ein. Das Visum wird für maximal 90 Tage von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ausgestellt.

Sollte die Krankenbehandlung länger als 90 Tage dauern, ist die Verlängerung Ihres Aufenthaltes in Deutschland möglich. Sollten Sie mit einer Begleitperson nach Deutschland eingereist sein, kann für Ihre Begleitperson der Aufenthalt für die Dauer Ihrer Krankenbehandlung verlängert werden.

Geltungsdauer

Der Aufenthalt wird nach Möglichkeit für die Dauer Ihrer Krankenbehandlung verlängert. Dabei ist zu berücksichtigen, wie lange Sie Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können und wie lange Ihr Reisepass gültig ist. Zudem dient der Aufenthaltstitel zur Krankenbehandlung nur einem zeitlich befristeten Aufenthalt.

Erwerbstätigkeit

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist mit diesem Aufenthaltstitel nicht erlaubt.

Wenn Sie die Verlängerung Ihres Aufenthalts zum Zwecke der Krankenbehandlung beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses ggfls. des Visums mit Einreisestempel
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Verpflichtungserklärung, Kontoauszüge, Bargeld)
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung (sofern Sie nicht in stationärer Behandlung sind)
  • Qualifizierte ärztliche Atteste und ein Therapieplan
  • Bescheinigung über Krankenbehandlung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Verlängerung Ihres Aufenthalts ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu sechs Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 (Eingang)
59494 Soest