Der Kreis Soest informiert an dieser Stelle gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A fortlaufend über seine beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Der Kreis Soest informiert an dieser Stelle gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A fortlaufend über seine beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Der Kreis Soest informiert an dieser Stelle gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A fortlaufend über seine beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Der Kreis Soest informiert an dieser Stelle gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A fortlaufend über seine beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Regina
Betten
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3894
- zentralevergabestelle@kreis-soest.de
Beabsichtigte Ausschreibungen
Der Kreis Soest informiert an dieser Stelle gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A fortlaufend über seine beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)