Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungsplatzsuche
Ausländerinnen und Ausländer können zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch um vorab für eine Ausbildung die deutsche Sprache in einem Sprachkurs zu erlernen, ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich.
Bitte beachten: In der Regel erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels durch die deutsche Auslandsvertretung in Form eines Visums.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Während der Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in den folgenden Fällen möglich:
- Wechsel zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung bzw. Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Wechsel zum Zwecke einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung
- Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während des Aufenthaltes einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen Sie Deutschland wieder verlassen und können, nachdem Sie sich für 6 Monate in Ihrem Heimatland aufgehalten haben, erneut einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche beantragen.
Erwerbstätigkeit
Während Ihres Aufenthaltes zur Ausbildungsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, da Sie sich voll und ganz auf die Suche nach einem für Sie geeigneten Ausbildungsplatz konzentrieren sollen. Hospitationen stellen keine Beschäftigung dar und sind daher erlaubt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einem Sperrbetrag von aktuell monatlich 947 Euro)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis von einer deutschen Auslandsschule oder einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in Deutschland oder in Ihrem Heimatland berechtigt
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (B2-Niveau)
- Gebühr: bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu 12 Wochen
Ausländerinnen und Ausländer können zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch um vorab für eine Ausbildung die deutsche Sprache in einem Sprachkurs zu erlernen, ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich.
Bitte beachten: In der Regel erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels durch die deutsche Auslandsvertretung in Form eines Visums.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Während der Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in den folgenden Fällen möglich:
- Wechsel zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung bzw. Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Wechsel zum Zwecke einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung
- Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während des Aufenthaltes einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen Sie Deutschland wieder verlassen und können, nachdem Sie sich für 6 Monate in Ihrem Heimatland aufgehalten haben, erneut einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche beantragen.
Erwerbstätigkeit
Während Ihres Aufenthaltes zur Ausbildungsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, da Sie sich voll und ganz auf die Suche nach einem für Sie geeigneten Ausbildungsplatz konzentrieren sollen. Hospitationen stellen keine Beschäftigung dar und sind daher erlaubt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einem Sperrbetrag von aktuell monatlich 947 Euro)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis von einer deutschen Auslandsschule oder einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in Deutschland oder in Ihrem Heimatland berechtigt
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (B2-Niveau)
- Gebühr: bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu 12 Wochen
Ausländerinnen und Ausländer können zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch um vorab für eine Ausbildung die deutsche Sprache in einem Sprachkurs zu erlernen, ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich.
Bitte beachten: In der Regel erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels durch die deutsche Auslandsvertretung in Form eines Visums.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Während der Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in den folgenden Fällen möglich:
- Wechsel zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung bzw. Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Wechsel zum Zwecke einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung
- Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während des Aufenthaltes einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen Sie Deutschland wieder verlassen und können, nachdem Sie sich für 6 Monate in Ihrem Heimatland aufgehalten haben, erneut einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche beantragen.
Erwerbstätigkeit
Während Ihres Aufenthaltes zur Ausbildungsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, da Sie sich voll und ganz auf die Suche nach einem für Sie geeigneten Ausbildungsplatz konzentrieren sollen. Hospitationen stellen keine Beschäftigung dar und sind daher erlaubt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einem Sperrbetrag von aktuell monatlich 947 Euro)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis von einer deutschen Auslandsschule oder einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in Deutschland oder in Ihrem Heimatland berechtigt
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (B2-Niveau)
- Gebühr: bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu 12 Wochen
Ausländerinnen und Ausländer können zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch um vorab für eine Ausbildung die deutsche Sprache in einem Sprachkurs zu erlernen, ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich.
Bitte beachten: In der Regel erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels durch die deutsche Auslandsvertretung in Form eines Visums.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Während der Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in den folgenden Fällen möglich:
- Wechsel zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung bzw. Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Wechsel zum Zwecke einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung
- Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während des Aufenthaltes einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen Sie Deutschland wieder verlassen und können, nachdem Sie sich für 6 Monate in Ihrem Heimatland aufgehalten haben, erneut einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche beantragen.
Erwerbstätigkeit
Während Ihres Aufenthaltes zur Ausbildungsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, da Sie sich voll und ganz auf die Suche nach einem für Sie geeigneten Ausbildungsplatz konzentrieren sollen. Hospitationen stellen keine Beschäftigung dar und sind daher erlaubt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einem Sperrbetrag von aktuell monatlich 947 Euro)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis von einer deutschen Auslandsschule oder einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in Deutschland oder in Ihrem Heimatland berechtigt
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (B2-Niveau)
- Gebühr: bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu 12 Wochen
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
Migration und Aufenthalt
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
Ausländerinnen und Ausländer können zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch um vorab für eine Ausbildung die deutsche Sprache in einem Sprachkurs zu erlernen, ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich.
Bitte beachten: In der Regel erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels durch die deutsche Auslandsvertretung in Form eines Visums.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Während der Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in den folgenden Fällen möglich:
- Wechsel zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung bzw. Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Wechsel zum Zwecke einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung
- Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während des Aufenthaltes einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen Sie Deutschland wieder verlassen und können, nachdem Sie sich für 6 Monate in Ihrem Heimatland aufgehalten haben, erneut einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche beantragen.
Erwerbstätigkeit
Während Ihres Aufenthaltes zur Ausbildungsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, da Sie sich voll und ganz auf die Suche nach einem für Sie geeigneten Ausbildungsplatz konzentrieren sollen. Hospitationen stellen keine Beschäftigung dar und sind daher erlaubt.
Onlinedienste
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einem Sperrbetrag von aktuell monatlich 947 Euro)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis von einer deutschen Auslandsschule oder einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in Deutschland oder in Ihrem Heimatland berechtigt
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (B2-Niveau)
Bearbeitungsdauer
- bis zu 12 Wochen
Kosten
- Gebühr: bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Rechtsgrundlagen
So erreichen Sie uns
Terminvereinbarung
- Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
- Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
- Terminsprechstunden:
- Montag von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag von 7 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen:
- Montag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag von 8 bis 12 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr