Grundstückswertermittlung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest erstellt Verkehrswertgutachten, gibt Auskünfte über Bodenrichtwerte und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht. Darüber hinaus erbringt er viele weitere Dienstleistungen rund um das Thema Grundstückswerte. Die Stadt Lippstadt hat einen eigenen Gutachterausschuss.

Haus auf Euromünzen. Foto: © Eisenhans - Fotolia.com
Foto: © Eisenhans - Fotolia.com

Die wesentlichen Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschusses sind: 

  • Führen und Auswerten der Kaufpreissammlung,
  • jährliches Ermitteln von Bodenrichtwerten für baureife Grundstücke und landwirtschaftliche Nutzflächen
  • Ermitteln von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen,
  • Erteilen von Auskünften über Bodenrichtwerte und über Grundstücksmarktdaten,
  • Ermitteln der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, zum Beispiel Liegenschafts- und Erbbauzinssätze, Bodenpreisindexreihen und Vergleichsfaktoren, die auch im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht werden,
  • Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
  • Erstellen von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den durch Enteignung entstehenden Rechtsverlust und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile,
  • Erstellen von Gutachten über Miet- und Pachtwerte,
  • Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes.

Grundsteuer 2022

Haben Sie Fragen zur Grundsteuer 2022, können Sie sich auf folgender Internetseite informieren: www.grundsteuer.nrw.de

Kontakt für allgemeine Anfragen

Bei allgemeinen Fragen kontaktieren Sie uns bitte gerne per E-Mail, Telefon oder Post:

Unterlagen sind von Vorteil, jedoch in der Regel nicht erforderlich. Lediglich eine Angabe über die Lage des Bewertungsobjektes ist notwendig.

Auskünfte werden soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen und bei Verkehrswertgutachten hängt vom Einzelfall ab. Auszüge und Verkehrswertgutachten werden möglichst zeitnah erstellt. 

  • Gutachten Standardfall: Grundgebühr 1.400 Euro + 0,2 Prozent des ermittelten Wertes + Mehrwertsteuer
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung: bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle 140 Euro. Anonymisierte Kauffälle werden nach Zeitaufwand abgerechnet (25 Euro je Arbeitsviertelstunde)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
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