Unser Onlinedienst zu diesem Thema steht leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können die Verzeichnisse des Liegenschaftskatasters einsehen sowie aktuelle Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhalten. Andere Antragstellerinnen und -steller erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster nur, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).
Flurkarte
Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind – dar. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden. Die Flurkartenauszüge können um die Angabe von Grenzlängen ergänzt werden.
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis
Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück – in Übereinstimmung mit dem Grundbuch – die Eigentümer und Erbbauberechtigten nachgewiesen.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Flurkarte/Bereitstellung über Liegenschaftskarte-online:
- je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskataster: 15 Euro
Flurkarte/Bereitstellung durch Personal:
Kosten Auszüge aus der Liegenschaftskarte
- DIN A4 / DIN A3: 30 Euro
- DIN A2 - DIN A0: 60 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
- Mit Grenzlängen: Zuzüglich 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
je angefangene 20 Seiten eines Dokumentes aus den Liegenschaftskatasterakten (ggf. mit einer amtlichen Beglaubigung):
- bis einschließlich DIN A3: 15 Euro
- größer als DIN A3: 30 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis/Bereitstellung durch Personal:
Auszüge aus den beschreibenden Angaben
- je Flurstücksnachweis: 30 Euro
- je Flurstücks- und. Eigentümernachweis: 30 Euro
- je Bestandsnachweis: 30 Euro
Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.
Auskünfte werden soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hängt vom Einzelfall ab, sie werden möglichst umgehend angefertigt.
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Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).
Flurkarte
Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind – dar. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden. Die Flurkartenauszüge können um die Angabe von Grenzlängen ergänzt werden.
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis
Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück – in Übereinstimmung mit dem Grundbuch – die Eigentümer und Erbbauberechtigten nachgewiesen.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Flurkarte/Bereitstellung über Liegenschaftskarte-online:
- je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskataster: 15 Euro
Flurkarte/Bereitstellung durch Personal:
Kosten Auszüge aus der Liegenschaftskarte
- DIN A4 / DIN A3: 30 Euro
- DIN A2 - DIN A0: 60 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
- Mit Grenzlängen: Zuzüglich 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
je angefangene 20 Seiten eines Dokumentes aus den Liegenschaftskatasterakten (ggf. mit einer amtlichen Beglaubigung):
- bis einschließlich DIN A3: 15 Euro
- größer als DIN A3: 30 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis/Bereitstellung durch Personal:
Auszüge aus den beschreibenden Angaben
- je Flurstücksnachweis: 30 Euro
- je Flurstücks- und. Eigentümernachweis: 30 Euro
- je Bestandsnachweis: 30 Euro
Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.
Auskünfte werden soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hängt vom Einzelfall ab, sie werden möglichst umgehend angefertigt.
Unser Onlinedienst zu diesem Thema steht leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können die Verzeichnisse des Liegenschaftskatasters einsehen sowie aktuelle Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhalten. Andere Antragstellerinnen und -steller erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster nur, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).
Flurkarte
Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind – dar. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden. Die Flurkartenauszüge können um die Angabe von Grenzlängen ergänzt werden.
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis
Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück – in Übereinstimmung mit dem Grundbuch – die Eigentümer und Erbbauberechtigten nachgewiesen.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Flurkarte/Bereitstellung über Liegenschaftskarte-online:
- je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskataster: 15 Euro
Flurkarte/Bereitstellung durch Personal:
Kosten Auszüge aus der Liegenschaftskarte
- DIN A4 / DIN A3: 30 Euro
- DIN A2 - DIN A0: 60 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
- Mit Grenzlängen: Zuzüglich 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
je angefangene 20 Seiten eines Dokumentes aus den Liegenschaftskatasterakten (ggf. mit einer amtlichen Beglaubigung):
- bis einschließlich DIN A3: 15 Euro
- größer als DIN A3: 30 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis/Bereitstellung durch Personal:
Auszüge aus den beschreibenden Angaben
- je Flurstücksnachweis: 30 Euro
- je Flurstücks- und. Eigentümernachweis: 30 Euro
- je Bestandsnachweis: 30 Euro
Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.
Auskünfte werden soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hängt vom Einzelfall ab, sie werden möglichst umgehend angefertigt.
Unser Onlinedienst zu diesem Thema steht leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können die Verzeichnisse des Liegenschaftskatasters einsehen sowie aktuelle Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhalten. Andere Antragstellerinnen und -steller erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster nur, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).
Flurkarte
Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind – dar. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden. Die Flurkartenauszüge können um die Angabe von Grenzlängen ergänzt werden.
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis
Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück – in Übereinstimmung mit dem Grundbuch – die Eigentümer und Erbbauberechtigten nachgewiesen.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Flurkarte/Bereitstellung über Liegenschaftskarte-online:
- je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskataster: 15 Euro
Flurkarte/Bereitstellung durch Personal:
Kosten Auszüge aus der Liegenschaftskarte
- DIN A4 / DIN A3: 30 Euro
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- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
- Mit Grenzlängen: Zuzüglich 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
je angefangene 20 Seiten eines Dokumentes aus den Liegenschaftskatasterakten (ggf. mit einer amtlichen Beglaubigung):
- bis einschließlich DIN A3: 15 Euro
- größer als DIN A3: 30 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis/Bereitstellung durch Personal:
Auszüge aus den beschreibenden Angaben
- je Flurstücksnachweis: 30 Euro
- je Flurstücks- und. Eigentümernachweis: 30 Euro
- je Bestandsnachweis: 30 Euro
Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.
Auskünfte werden soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hängt vom Einzelfall ab, sie werden möglichst umgehend angefertigt.
Christoph
Schnatmann
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2372
- katasteramt.archiv@kreis-soest.de
Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
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Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).
Flurkarte
Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind – dar. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden. Die Flurkartenauszüge können um die Angabe von Grenzlängen ergänzt werden.
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis
Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück – in Übereinstimmung mit dem Grundbuch – die Eigentümer und Erbbauberechtigten nachgewiesen.
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Notwendige Unterlagen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Flurkarte/Bereitstellung über Liegenschaftskarte-online:
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Flurkarte/Bereitstellung durch Personal:
Kosten Auszüge aus der Liegenschaftskarte
- DIN A4 / DIN A3: 30 Euro
- DIN A2 - DIN A0: 60 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
- Mit Grenzlängen: Zuzüglich 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
je angefangene 20 Seiten eines Dokumentes aus den Liegenschaftskatasterakten (ggf. mit einer amtlichen Beglaubigung):
- bis einschließlich DIN A3: 15 Euro
- größer als DIN A3: 30 Euro
- je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis/Bereitstellung durch Personal:
Auszüge aus den beschreibenden Angaben
- je Flurstücksnachweis: 30 Euro
- je Flurstücks- und. Eigentümernachweis: 30 Euro
- je Bestandsnachweis: 30 Euro
Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)