Wilko
Köpper
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
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Dienstag
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- Telefon
- 02921 30-2472
- Wilko.Koepper@Kreis-Soest.de
Entgegennahme des Führerscheins bei Fahrverbot
Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden. Falls das Fahrverbot vom Kreis Soest verhängt wurde, können Sie den Führerschein gebührenfrei bei den Zulassungsstellen in Soest und in Lippstadt abgeben oder uns per Post zusenden. Briefkasteneinwurf ist ebenfalls möglich.
Ist das Fahrverbot von einer auswärtigen Behörde verhängt worden, und Sie möchten den Führerschein dennoch beim Kreis Soest in amtliche Verwahrung geben, ist dies gegen eine Gebühr ebenfalls in den Zulassungsstellen Soest und Lippstadt möglich. In den Zulassungsstellen ist ausschließlich EC-Kartenzahlung möglich.
Handelt es sich um ein Fahrverbot einer auswärtigen Behörde und Sie möchten den Führerschein auf dem Postweg abgeben, senden Sie den Führerschein bitte direkt an die auswärtige Behörde, von der das Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Sollten Sie Ihren Führerschein durch eine andere Person in amtliche Verwahrung geben lassen, stellen Sie dieser Person bitte eine entsprechende Vollmacht aus.
Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
Handelt es sich um ein Fahrverbot der Kreisverwaltung Soest, kann der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots bei der Bußgeldstelle abgeholt oder auf dem Postweg per Einschreiben an den Besitzer zurückgeschickt werden. Falls das Fahrverbot von einer auswärtigen Behörde ausgesprochen wurde, wird der Führerschein vom Kreis Soest an die entsprechende Behörde weitergeleitet. Mit Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein dann von der auswärtigen Behörde per Post zurückgeschickt.
Wann muss der Führerschein abgegeben werden?
Mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist der oder die Beschuldigte innerhalb der Abgabefrist dazu verpflichtet, den Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Hinweise zur Abgabefrist stehen im Bußgeldbescheid. Von diesem Zeitpunkt an darf in der Bundesrepublik Deutschland kein motorisiertes Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
Ab welchem Tag gilt das Fahrverbot?
Das Fahrverbot wird mit dem Eingang des Führerscheines bei der Kreisverwaltung Soest wirksam. Die Fahrverbotsfrist beginnt an diesem Tag zu laufen.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Führerschein bei einer auswärtigen Behörde abgegeben wird, sofern diese zur Annahme des Führerscheins und zur Weiterleitung bereit ist. Eine Verpflichtung zur Annahme des Führerscheins besteht für andere Behörden nicht.
Wie kann der Führerschein möglichst zeitnah abgegeben werden?
Sofern gewünscht ist, den Führerschein möglichst schnell abzugeben, das heißt noch vor Ablauf der Einspruchsfrist, kann die Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch Abgabe einer Rechtsmittelverzichtserklärung herbeigeführt werden. Sobald die unterzeichnete Erklärung und der Führerschein bei der Behörde eingehen, ist das Fahrverbot wirksam. Die Fahrverbotsfrist beginnt dann ebenfalls am Tag der Abgabe.
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Notwendige Unterlagen
- Bußgeldbescheid
- Führerschein
Bearbeitungsdauer
Kann im Bürgerservice sofort erledigt werden.
Kosten
- Gebührenfrei bei Fahrverboten der Kreisverwaltung Soest
- 15,30 Euro bei Fahrverboten auswärtiger Behörden
Zahlungsarten: Bargeld und EC-Kartenzahlung mit PIN (keine Geldkarte)