Erlaubnis für eine nebenberufliche Selbständigkeit

Ausländerinnen und Ausländer können neben ihrem Hauptaufenthaltszweck – zum Beispiel ein Studium – selbstständig arbeiten. Hierfür müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere darf Ihre selbstständige Tätigkeit Ihren Aufenthaltszweck nicht gefährden.

Antrag stellen

Sie möchten neben Ihrem Aufenthaltszweck einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Dann stellen Sie formlos einen Antrag bei der Ausländerbehörde. In dem Antrag sollten Sie erklären, welche Tätigkeit Sie ausüben möchten und in welchem zeitlichen Umfang Sie Tätigkeit ausüben sollen.

  • Wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen möchten, sollten Sie zudem Auftragsangebote einreichen.
  • Wenn Sie sich mit einem Unternehmen selbstständig machen möchten, sollten Sie einen Businessplan vorbereiten und einreichen.
  • Studierende benötigen zudem noch eine schriftliche Bestätigung der Hochschule, dass die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit den Studienerfolg nicht negativ beeinflusst.

Darüber hinaus können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie hierüber nach der Beantragung informieren.

Verfahren

Nachdem Sie die nebenberufliche Selbstständigkeit beantragt haben, prüfen wir, ob wir die Tätigkeit neben Ihrem Hauptaufenthaltszweck erlauben können. Sollte die Erlaubnis möglich sein, informieren wir Sie schriftlich. Anschließend können Sie im Ausländeramt Ihr Zusatzblatt ändern lassen. Für Ihre Vorsprache benötigen Sie Ihren Reisepass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und Ihr Zusatzblatt.

Nebenberufliche Selbstständigkeit, Aufenthaltszweck