Erlaubnis für eine nebenberufliche Selbständigkeit
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
Migration und Aufenthalt Telefonische Sprechzeiten
- Anschrift
- 001 Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
Ausländerinnen und Ausländer können neben ihrem Hauptaufenthaltszweck – zum Beispiel ein Studium – selbstständig arbeiten. Hierfür müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere darf Ihre selbstständige Tätigkeit Ihren Aufenthaltszweck nicht gefährden.
Antrag stellen
Sie möchten neben Ihrem Aufenthaltszweck einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Dann stellen Sie formlos einen Antrag bei der Ausländerbehörde. In dem Antrag sollten Sie erklären, welche Tätigkeit Sie ausüben möchten und in welchem zeitlichen Umfang Sie Tätigkeit ausüben sollen.
- Wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen möchten, sollten Sie zudem Auftragsangebote einreichen.
- Wenn Sie sich mit einem Unternehmen selbstständig machen möchten, sollten Sie einen Businessplan vorbereiten und einreichen.
- Studierende benötigen zudem noch eine schriftliche Bestätigung der Hochschule, dass die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit den Studienerfolg nicht negativ beeinflusst.
Darüber hinaus können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie hierüber nach der Beantragung informieren.
Verfahren
Nachdem Sie die nebenberufliche Selbstständigkeit beantragt haben, prüfen wir, ob wir die Tätigkeit neben Ihrem Hauptaufenthaltszweck erlauben können. Sollte die Erlaubnis möglich sein, informieren wir Sie schriftlich. Anschließend können Sie im Ausländeramt Ihr Zusatzblatt ändern lassen. Für Ihre Vorsprache benötigen Sie Ihren Reisepass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und Ihr Zusatzblatt.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 12 Wochen
Kosten
- Gebühr: 50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Rechtsgrundlagen
Kontakt
So erreichen Sie uns
Terminvereinbarung
- Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
- Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
- Terminsprechstunden:
- Montag von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag von 7 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen:
- Montag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag von 8 bis 12 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr