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Aufenthaltserlaubnis – Ehegattennachzug zum Ausländer

Ausländerinnen und Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union können eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Dies setzt voraus, dass der in Deutschland lebende Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung wird Ihnen dann für das familiäre Zusammenleben mit Ihrem Ehegatten erteilt, also für das Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu Ihrem Ehegatten kann maximal für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Ehegatten ausgestellt werden. Dies gilt für die Erteilung und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Sollte die Aufenthaltserlaubnis Ihres Ehegatten lang genug gültig sein oder Ihr Ehegatte bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für zwei Jahre erteilt und verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Erwerbstätigkeit

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.

Verfestigung

Wenn Sie sich fünf Jahre zum Zwecke der Familienzusammenführung in Deutschland aufgehalten und für diesen Zeitraum auch eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Infoseiten zur Niederlassungserlaubnis.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu Ihrem ausländischen Ehegatten beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte folgende Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Arbeitsvertrag von Ihnen und Ihrem Ehegatten
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen von Ihnen und Ihrem Ehegatten
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Eheurkunde
  • Nachweis über A1-Deutschkenntnisse nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

Bitte bringen Sie zudem zu Ihrer persönlichen Vorsprache auch Ihren Ehegatten mit. Die Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft / Lebenspartnerschaft wird abgegeben.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • Bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
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    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
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    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
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