Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs

Für einen Sprachkurs in Deutschland benötigen Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis. Bei dem Sprachkurs muss es sich um einen sogenannten Intensivsprachkurs handeln. Ein Intensivsprachkurs ist zeitlich begrenzt, der Unterricht findet in der Regel täglich mit mindestens 18 Wochenstunden statt und dient dem Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier: Visum zum Sprachkurs

Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs wird in der Regel für die Dauer Ihres Sprachkurses erteilt. Sollten Sie an einem weiteren Sprachkurs teilnehmen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Monaten verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Wechsel des Aufenthaltszwecks

Während des Sprachkurses ist der Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs möglich - zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung.

Wenn Sie den Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen:  

  • Für eine Ausbildung
  • Für die Vorbereitung eines Studiums
  • Erwerbstätigkeit

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb nicht erlaubt.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs beantragen oder verlängern möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 1027,40 Euro pro Monat oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
  • Sprachkursbescheinigung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details
Aufenthaltserlaubnis, Spracherwerb, Sprachkurs

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
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    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
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