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Breitbandausbau – 6. Call

Das Bundesförderprogramm wurde im November 2018 neu aufgelegt und das Verfahren wesentlich vereinfacht. Damit wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen, alle noch verbliebenen "weißen Flecken" in Sachen Breitbandversorgung im Kreis Soest an das Glasfasernetz anzuschließen.

Kartendienst Breitbandausbau im Kreis Soest. Screenshot: Christoph Hellmann/Kreis Soest

Häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau

Glasfaserkabel aufgeschnitten, mit vielen bunten einzelnen Röhren. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Infos zum 3. Call der Bundesförderung

Aktuelle Infos im Breitband-Newsticker

Der Kreis Soest hat im Auftrag aller Städte und Gemeinden einen Förderantrag im Rahmen der "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" gestellt, dem sogenannten 6. Call (Aufruf). Dieser wurde 2020 vom Bund und vom Land bewilligt. Ende 2022 änderten sich die Förderbedingungen, so dass weitere Adresse im laufenden Verfahren förderfähig wurden. Der Kreis Soest nutzte diese Gelegenheit und stellte für die nun zusätzlich förderfähig gewordenen Adressen im April 2023 einen Änderungsantrag, der bereits im Juli 2023 bewilligt wurde. Im Zuge des laufenden Glasfaserausbaus werden diese neuen Adressen nun mit eingeplant. Durch diese Erweiterung (oder auch Upgrade genannt) werden nun alle unwirtschaftlichen Bereiche mit einem Glasfasernetzanschluss versorgt. Die restlichen Bereiche sind für den privatwirtschafltichen Ausbau erschließbar.

Finanziert wird das kreisweite Projekt aus Bundes- und Landesmitteln und einem Eigenanteil der Städte und Gemeinden. Den Zuschlag für die Ausbauarbeiten erhielten zwei Firmen: die Westconnect GmbH (ehemals Westenergie Breitband GmbH; Zuschlag für das Los 1, für private Adressen, Schulen und Krankenhäuser) und die Vodafone GmbH (Zuschlag für die Lose 2-5, für Gewerbegebiete). Eine genaue Darstellung der förderfähigen Adresse finden Sie hier im Kartendienst.

Der Kreis Soest hat sich gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden ein großes Ziel gesetzt, das umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich macht. Wir bitten Sie daher schon jetzt um Nachsicht, sollten diese kreisweiten Baumaßnahmen zu Beeinträchtigungen führen.

Häufig gestellte Fragen:

Folgende Bedingungen müssen "adressenscharf" erfüllt sein: 

Infrastruktur (Einzellagen):

  • Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download (im "Upgrade" - von unter 100 Mbit/s im Download)
  • Gebiete in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist
  • Gebiete ohne vorherige Förderung 

Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser:

  • Schulen: Anzahl Klassen (23 Schüler) + Verwaltung x 30Mbit/s > aktuelle Versorgung
  • Allgemeinmedizinische Krankenhäuser: Anzahl Stationen (11 Betten) + Verwaltung x 30Mbit/s > aktuelle Versorgung

Sonderaufruf Gewerbe

  • genehmigter B-Plan, (§8 u. §9 BauNVO)
  • pro B-Plan, 3 Firmen, Anzahl Arbeitsplätze/Betriebsmittel + Verwaltung x 30Mbit/s > aktuelle Versorgung 

Zur Klärung dieser Bedingungen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2018 durchgeführt und adressenscharf pro Förderaufruf ausgewertet. Der jeweiligen Kommune wurde die Auswertung vorgestellt und für den vorläufigen Antrag von ihr freigegeben.

Die Feinplanungen beider Anbieter sind abgeschlossen und bei allen Hausbesitzern, die eine Nutzungsvereinbarung abgegeben haben, ist die Begehung zur Herstellung des Glasfaser-Hausanschluss vor Ort durchgeführt worden. Die Tiefbauarbeiten an den Zuführungsnetzen und in den Straßen für die Glasfaser-Hausanschlüsse laufen im ganzen Kreisgebiet auf Hochtouren. Genaue Informationen erhalten Sie an der speziell eingerichteten Bauhotline der Anbieter (siehe Punkt "Ansprechpartner" am Ende dieser Seite).

In unserem Kartendienst Breitbandausbau im Kreis Soest sind die einzelnen Ausbaugebiete aufgeführt, die im Rahmen der beiden geförderten Breitbandausbauaufrufe, dem 3. und 6. Call, stattfinden bzw. abgeschlossen oder noch geplant sind. Auch die Glasfaserausbauarbeiten im privatwirtschaftlichen Bereich sind im Kartendienst abgebildet. 

Die einzelnen Meilensteine des geförderten Breitbandausbaus im Rahmen des 6. Calls, haben wir in einer kleinen Grafik veranschaulicht.

Der Glasfaser-Hausanschluss wird bis zum Anschlusspunkt kostenlos ins Haus gelegt. Voraussetzung dafür ist die Unterzeichnung der Grundstückseigentümer-Erklärung (GEE) innerhalb der Rückmeldefrist. Mit dieser GEE willigen Sie ein, dass die ausführende Firma auf Ihrem Grundstück den neuen Glasfaser-Hausanschluss von der Straße aus bis in Ihr Gebäude errichten darf. Auch wenn Sie Kunde eines anderen Anbieters sind, ist diese Erklärung notwendig, sie ist unabhängig von einer Produktbestellung und muss schriftlich eingereicht werden. Bei späterer Entscheidung ist der Glasfaser-Hausanschluss kostenpflichtig, weil damit ein nachträglicher zusätzlicher Aufwand verbunden ist.

Wenn Sie sich nach Ablauf dieser Rückmeldefrist für einen Anschluss entscheiden, müssen Sie den Mehraufwand selbst tragen. Sofern Sie der Verlegung eines Glasfaserkabels auf Ihrem Grundstück nicht zustimmen, erfolgt auch kein Anschluss Ihrer Immobilie.

Ansprechpartner

Westconnect GmbH (Los 1)Vodafone GmbH (Lose 2-5)
Zuständig fürZuständig für
Private Adressen, Schulen, KrankenhäuserGewerbegebiete
BauhotlineBauhotline
Telefon: 0800 99 44 025
Mail: highspeed-kreissoest@westnetz.de
Telefon: 0800 20 30 325
 
KundenhotlineKundenhotline
Telefon: 0800 99 000 66Telefon: 0800 50 54 510
WebsiteWebsite
www.eon.de/soestwww.vodafone.de/soest-business
GrundstückseigentümererklärungGrundstückseigentümererklärung
Online unter www.eon.de/soest  herunterladen. Anschließend als Scan/Foto per Mail an info@glasfaser-soest.de oder per Post an: apojo GmbH, c/o Reiner Brachvogel, Im Lindenfeld 38, 38300 WolfenbüttelOnline unter www.vodafone.de/soest-business herunterladen und per Post an: Vodafone GmbH, Postfach 10 10 64, 40839 Ratingen. Alternativ als Scan/Foto per E-Mail an: oad.dokumentenmanagement@vodafone.com
ProjektzeitraumProjektzeitraum
67 Monate bis Ende 2026 (Ein Upgrade mit über 1.000 Adressen hinzugekommen, mit Projektverlängerung)28 Monate bis Mitte 2024

Weiteres Vorgehen der Telekommunikationsunternehmen

  • Grobplanung mit Aufteilung der Baulose
  • Feinplanung mit Trassenverlauf der Ausbaugebiete
  • Geplanter Tiefbaubeginn Mitte 2021
  • Geplantes Projektende Ende 2026

Genauere zeitliche Angaben der Ausbaugebiete werden auf den Internetseiten der Anbieter (siehe Ansprechpartner) veröffentlicht.

Fördergeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Projektträger:
aconium GmbH

  1. 02921 30-3494
  2. christoph.hellmann@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  1. 02921 30-3820
  2. breitband@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr