Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Gewässerunterhaltung - was ist das?

Gewässerunterhaltung ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Pflege und Entwicklung von Gewässern und Fließgewässern. Hierfür zuständig sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden. Für Fließgewässer mit überörtlicher Bedeutung hat der Kreis Soest in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen 14 Städten und Gemeinden des Kreises die Unterhaltungslast übernommen. Deshalb ist der Kreis seit 1995 für die Unterhaltung von über 160 Kilometern Fließgewässer im Kreisgebiet zuständig.

Folgende Fließgewässer unterhält der Kreis Soest außerhalb der Ortschaften:

  • Ahse
  • Biber
  • Blögge
  • Glenne (Möhneeinzugsgebiet)
  • Heve
  • Lake (Ahseeinzugsgebiet)
  • Möhne
  • Mühlenbach
  • Quabbe / Bröggelbach
  • Rosenau
  • Salzbach
  • Schlagwasser
  • Schledde (Soester Schledde)
  • Seseke
  • Soestbach
  • Wester

Gewässerrandstreifen - Infos für Landwirte und Flächeneigentümer

Zu einem Gewässer gehört immer auch der Gewässerrandstreifen, für den bestimmte Vorgaben beachtet werden müssen. Diese gelten insbesondere für Landwirte, aber auch für Flächeneigentümer. Das Faltblatt "Uferstreifen und Gewässerrandstreifen - Was Landwirte wissen sollten!" beschreibt, was es zu beachten gilt.

Renaturierungsprojekte

Gemäß der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) möchte der Kreis Soest zusammen mit verschiedenen Projektpartnern alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand bringen. Aktuell laufen folgende Projekte:

  • LIFE+ Möhneaue als Teil des Möhneprojekts
  • Ahse-Projekt "Lebendige Bördebäche" (Umsetzungsfahrplan der Kooperation AR_7, Lebendige Bördebäche, PE 1600)
  • Renaturierung der Flüsse Quabbe, Liese und Glenne (Umsetzungsfahrplan der Kooperation AR_MS_14, Quabbe / Liesegebiet, mit Zusatz des Glennegebietes)
  • Renaturierung der Möhne und deren Zuflüsse (Umsetzungsfahrplan der Kooperation AR_8 Möhne RUH 1800)
  • LIFE+ Lippeaue
  • Europäische Wasserrahmenrichtlinie
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landeswassergesetz

Kontakt

  1. 02921 30-2213
  2. annette.kuehlmann@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Wisbyring
    Wisbyring 17
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  1. 02921 30-2212
  2. jennifer.weber@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Wisbyring
    Wisbyring 17
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr