Europawahl 2024
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In Deutschland fand die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet, sofern sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar ist, wer am Wahltage Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist auch ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält, der am Wahltage die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können nur von Parteien und sonstigen mitgliedschaftlich organisierten politischen Vereinigungen eingereicht werden. Über die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen entscheidet der Bundeswahlausschuss.
Der Kreiswahlausschuss - bestehend aus der Kreiswahlleiterin und sechs Beisitzern - stellt in öffentlicher Sitzung das endgültige Wahlergebnis im Kreis fest.