Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das vorherige Bestehen der Jägerprüfung.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerjagdschein.
Zuständigkeiten
Seit dem 1. Januar 2024 werden jagd- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (Aufgaben des Kreises) sowie waffenrechtliche Erlaubnisse (Aufgabe der Polizei) in einem Sachgebiet durch MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Soest in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde Soest bearbeitet.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung ist in den zusammengeführten Rechtsgebieten nahezu identisch. Somit kann hier auf vorhandenes Wissen zurückgegriffen werden, dies erzielt Synergieeffekte und optimiert Arbeitsabläufe.
Die Aufgabenverlagerung bezieht sich nur auf alle Angelegenheiten rund um den Jagdschein. Die anderen jagdrechtlichen Aufgaben (Jagdflächen, Streckenlisten, Anmeldung zur Jägerprüfung etc.) bleiben in der Hand des Sachgebietes Natur- und Landschaftsschutz.
Antragsverfahren
Wegen erneuter gesetzlicher Änderungen zum Umfang der Zuverlässigkeitsprüfung kann diese trotzdem, wie auch schon in den vergangenen Jahren, länger als gewohnt dauern. Dies ist vor allem der Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, die zu bewerten sind. Daher empfiehlt es sich (Verlängerungs-)Anträge frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ zum Ende des Jagdjahres zu stellen.
Das Antragsverfahren an sich bleibt unverändert. Jagdscheinanträge sollen per Post zugesandt werden, ein persönliches Erscheinen ist weiterhin nicht notwendig.Persönliche Vorsprachetermine in besonderen Ausnahmefällen können vorab telefonisch vereinbart werden - eine sofortige Bearbeitung findet dabei jedoch nicht statt.
Der zu verlängernde Jagdschein wird im Original benötigt! Für die Zeit, in der der Jagdschein hier zur Bearbeitung vorliegt, genügt es, wenn Sie während der Ausübung der Jagd eine Kopie des Jagdscheins mitführen.
Kontakt
Kreis Soest
Jagdrechtliche Erlaubnisse
Walburger-Osthofen-Wallstr. 2
59494 Soest
(in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde)
E-Mails zum Thema Jagdscheine senden Sie bitte an das zentrale Postfach des Sachgebietes: Jagdscheine@Kreis-Soest.de
Ansprechpartner/in: | Durchwahl: | Buchstabenbereich: |
Carolin Birkenhauer | 02921/9100-1142 | A - Ferc |
Vera Demmer | 02921/9100-1130 | Ferd - Hus |
Uwe Kroll | 02921/9100-1122 | Huss - Müller |
Maike Kristmann | 02921/9100-1134 | Müller-A - Pep |
Thorsten Beetz | 02921/9100-1141 | Per - Schul |
Michael Thiesmann | 02921/9100-1132 | Schulte - Z |
Christopher Raschkowski | 02921/9100-1124 | Grundsatzfragen |
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
Um alle Angelegenheiten, die Pachtverträge und Jagdreviere betreffen, kümmert sich weiterhin das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Frau Bayer Schliwka (Tel. 02921/30-2241, E-Mail sinaida.bayer@kreis-soest.de). Bitte lassen Sie ihr die entsprechenden Unterlagen zukommen.
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Hängt vom Einzelfall ab.
Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das vorherige Bestehen der Jägerprüfung.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerjagdschein.
Zuständigkeiten
Seit dem 1. Januar 2024 werden jagd- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (Aufgaben des Kreises) sowie waffenrechtliche Erlaubnisse (Aufgabe der Polizei) in einem Sachgebiet durch MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Soest in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde Soest bearbeitet.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung ist in den zusammengeführten Rechtsgebieten nahezu identisch. Somit kann hier auf vorhandenes Wissen zurückgegriffen werden, dies erzielt Synergieeffekte und optimiert Arbeitsabläufe.
Die Aufgabenverlagerung bezieht sich nur auf alle Angelegenheiten rund um den Jagdschein. Die anderen jagdrechtlichen Aufgaben (Jagdflächen, Streckenlisten, Anmeldung zur Jägerprüfung etc.) bleiben in der Hand des Sachgebietes Natur- und Landschaftsschutz.
Antragsverfahren
Wegen erneuter gesetzlicher Änderungen zum Umfang der Zuverlässigkeitsprüfung kann diese trotzdem, wie auch schon in den vergangenen Jahren, länger als gewohnt dauern. Dies ist vor allem der Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, die zu bewerten sind. Daher empfiehlt es sich (Verlängerungs-)Anträge frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ zum Ende des Jagdjahres zu stellen.
Das Antragsverfahren an sich bleibt unverändert. Jagdscheinanträge sollen per Post zugesandt werden, ein persönliches Erscheinen ist weiterhin nicht notwendig.Persönliche Vorsprachetermine in besonderen Ausnahmefällen können vorab telefonisch vereinbart werden - eine sofortige Bearbeitung findet dabei jedoch nicht statt.
Der zu verlängernde Jagdschein wird im Original benötigt! Für die Zeit, in der der Jagdschein hier zur Bearbeitung vorliegt, genügt es, wenn Sie während der Ausübung der Jagd eine Kopie des Jagdscheins mitführen.
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Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
Um alle Angelegenheiten, die Pachtverträge und Jagdreviere betreffen, kümmert sich weiterhin das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Frau Bayer Schliwka (Tel. 02921/30-2241, E-Mail sinaida.bayer@kreis-soest.de). Bitte lassen Sie ihr die entsprechenden Unterlagen zukommen.
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Hängt vom Einzelfall ab.
Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das vorherige Bestehen der Jägerprüfung.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerjagdschein.
Zuständigkeiten
Seit dem 1. Januar 2024 werden jagd- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (Aufgaben des Kreises) sowie waffenrechtliche Erlaubnisse (Aufgabe der Polizei) in einem Sachgebiet durch MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Soest in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde Soest bearbeitet.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung ist in den zusammengeführten Rechtsgebieten nahezu identisch. Somit kann hier auf vorhandenes Wissen zurückgegriffen werden, dies erzielt Synergieeffekte und optimiert Arbeitsabläufe.
Die Aufgabenverlagerung bezieht sich nur auf alle Angelegenheiten rund um den Jagdschein. Die anderen jagdrechtlichen Aufgaben (Jagdflächen, Streckenlisten, Anmeldung zur Jägerprüfung etc.) bleiben in der Hand des Sachgebietes Natur- und Landschaftsschutz.
Antragsverfahren
Wegen erneuter gesetzlicher Änderungen zum Umfang der Zuverlässigkeitsprüfung kann diese trotzdem, wie auch schon in den vergangenen Jahren, länger als gewohnt dauern. Dies ist vor allem der Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, die zu bewerten sind. Daher empfiehlt es sich (Verlängerungs-)Anträge frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ zum Ende des Jagdjahres zu stellen.
Das Antragsverfahren an sich bleibt unverändert. Jagdscheinanträge sollen per Post zugesandt werden, ein persönliches Erscheinen ist weiterhin nicht notwendig.Persönliche Vorsprachetermine in besonderen Ausnahmefällen können vorab telefonisch vereinbart werden - eine sofortige Bearbeitung findet dabei jedoch nicht statt.
Der zu verlängernde Jagdschein wird im Original benötigt! Für die Zeit, in der der Jagdschein hier zur Bearbeitung vorliegt, genügt es, wenn Sie während der Ausübung der Jagd eine Kopie des Jagdscheins mitführen.
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Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
Um alle Angelegenheiten, die Pachtverträge und Jagdreviere betreffen, kümmert sich weiterhin das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Frau Bayer Schliwka (Tel. 02921/30-2241, E-Mail sinaida.bayer@kreis-soest.de). Bitte lassen Sie ihr die entsprechenden Unterlagen zukommen.
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
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Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das vorherige Bestehen der Jägerprüfung.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerjagdschein.
Zuständigkeiten
Seit dem 1. Januar 2024 werden jagd- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (Aufgaben des Kreises) sowie waffenrechtliche Erlaubnisse (Aufgabe der Polizei) in einem Sachgebiet durch MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Soest in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde Soest bearbeitet.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung ist in den zusammengeführten Rechtsgebieten nahezu identisch. Somit kann hier auf vorhandenes Wissen zurückgegriffen werden, dies erzielt Synergieeffekte und optimiert Arbeitsabläufe.
Die Aufgabenverlagerung bezieht sich nur auf alle Angelegenheiten rund um den Jagdschein. Die anderen jagdrechtlichen Aufgaben (Jagdflächen, Streckenlisten, Anmeldung zur Jägerprüfung etc.) bleiben in der Hand des Sachgebietes Natur- und Landschaftsschutz.
Antragsverfahren
Wegen erneuter gesetzlicher Änderungen zum Umfang der Zuverlässigkeitsprüfung kann diese trotzdem, wie auch schon in den vergangenen Jahren, länger als gewohnt dauern. Dies ist vor allem der Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, die zu bewerten sind. Daher empfiehlt es sich (Verlängerungs-)Anträge frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ zum Ende des Jagdjahres zu stellen.
Das Antragsverfahren an sich bleibt unverändert. Jagdscheinanträge sollen per Post zugesandt werden, ein persönliches Erscheinen ist weiterhin nicht notwendig.Persönliche Vorsprachetermine in besonderen Ausnahmefällen können vorab telefonisch vereinbart werden - eine sofortige Bearbeitung findet dabei jedoch nicht statt.
Der zu verlängernde Jagdschein wird im Original benötigt! Für die Zeit, in der der Jagdschein hier zur Bearbeitung vorliegt, genügt es, wenn Sie während der Ausübung der Jagd eine Kopie des Jagdscheins mitführen.
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Jagdrechtliche Erlaubnisse
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59494 Soest
(in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde)
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Ansprechpartner/in: | Durchwahl: | Buchstabenbereich: |
Carolin Birkenhauer | 02921/9100-1142 | A - Ferc |
Vera Demmer | 02921/9100-1130 | Ferd - Hus |
Uwe Kroll | 02921/9100-1122 | Huss - Müller |
Maike Kristmann | 02921/9100-1134 | Müller-A - Pep |
Thorsten Beetz | 02921/9100-1141 | Per - Schul |
Michael Thiesmann | 02921/9100-1132 | Schulte - Z |
Christopher Raschkowski | 02921/9100-1124 | Grundsatzfragen |
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
Um alle Angelegenheiten, die Pachtverträge und Jagdreviere betreffen, kümmert sich weiterhin das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Frau Bayer Schliwka (Tel. 02921/30-2241, E-Mail sinaida.bayer@kreis-soest.de). Bitte lassen Sie ihr die entsprechenden Unterlagen zukommen.
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Hängt vom Einzelfall ab.
Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das vorherige Bestehen der Jägerprüfung.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerjagdschein.
Zuständigkeiten
Seit dem 1. Januar 2024 werden jagd- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (Aufgaben des Kreises) sowie waffenrechtliche Erlaubnisse (Aufgabe der Polizei) in einem Sachgebiet durch MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Soest in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde Soest bearbeitet.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung ist in den zusammengeführten Rechtsgebieten nahezu identisch. Somit kann hier auf vorhandenes Wissen zurückgegriffen werden, dies erzielt Synergieeffekte und optimiert Arbeitsabläufe.
Die Aufgabenverlagerung bezieht sich nur auf alle Angelegenheiten rund um den Jagdschein. Die anderen jagdrechtlichen Aufgaben (Jagdflächen, Streckenlisten, Anmeldung zur Jägerprüfung etc.) bleiben in der Hand des Sachgebietes Natur- und Landschaftsschutz.
Antragsverfahren
Wegen erneuter gesetzlicher Änderungen zum Umfang der Zuverlässigkeitsprüfung kann diese trotzdem, wie auch schon in den vergangenen Jahren, länger als gewohnt dauern. Dies ist vor allem der Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, die zu bewerten sind. Daher empfiehlt es sich (Verlängerungs-)Anträge frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ zum Ende des Jagdjahres zu stellen.
Das Antragsverfahren an sich bleibt unverändert. Jagdscheinanträge sollen per Post zugesandt werden, ein persönliches Erscheinen ist weiterhin nicht notwendig.Persönliche Vorsprachetermine in besonderen Ausnahmefällen können vorab telefonisch vereinbart werden - eine sofortige Bearbeitung findet dabei jedoch nicht statt.
Der zu verlängernde Jagdschein wird im Original benötigt! Für die Zeit, in der der Jagdschein hier zur Bearbeitung vorliegt, genügt es, wenn Sie während der Ausübung der Jagd eine Kopie des Jagdscheins mitführen.
Kontakt
Kreis Soest
Jagdrechtliche Erlaubnisse
Walburger-Osthofen-Wallstr. 2
59494 Soest
(in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde)
E-Mails zum Thema Jagdscheine senden Sie bitte an das zentrale Postfach des Sachgebietes: Jagdscheine@Kreis-Soest.de
Ansprechpartner/in: | Durchwahl: | Buchstabenbereich: |
Carolin Birkenhauer | 02921/9100-1142 | A - Ferc |
Vera Demmer | 02921/9100-1130 | Ferd - Hus |
Uwe Kroll | 02921/9100-1122 | Huss - Müller |
Maike Kristmann | 02921/9100-1134 | Müller-A - Pep |
Thorsten Beetz | 02921/9100-1141 | Per - Schul |
Michael Thiesmann | 02921/9100-1132 | Schulte - Z |
Christopher Raschkowski | 02921/9100-1124 | Grundsatzfragen |
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
Um alle Angelegenheiten, die Pachtverträge und Jagdreviere betreffen, kümmert sich weiterhin das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Frau Bayer Schliwka (Tel. 02921/30-2241, E-Mail sinaida.bayer@kreis-soest.de). Bitte lassen Sie ihr die entsprechenden Unterlagen zukommen.
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Hängt vom Einzelfall ab.
Jagdscheine
Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das vorherige Bestehen der Jägerprüfung.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerjagdschein.
Zuständigkeiten
Seit dem 1. Januar 2024 werden jagd- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (Aufgaben des Kreises) sowie waffenrechtliche Erlaubnisse (Aufgabe der Polizei) in einem Sachgebiet durch MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Soest in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde Soest bearbeitet.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung ist in den zusammengeführten Rechtsgebieten nahezu identisch. Somit kann hier auf vorhandenes Wissen zurückgegriffen werden, dies erzielt Synergieeffekte und optimiert Arbeitsabläufe.
Die Aufgabenverlagerung bezieht sich nur auf alle Angelegenheiten rund um den Jagdschein. Die anderen jagdrechtlichen Aufgaben (Jagdflächen, Streckenlisten, Anmeldung zur Jägerprüfung etc.) bleiben in der Hand des Sachgebietes Natur- und Landschaftsschutz.
Antragsverfahren
Wegen erneuter gesetzlicher Änderungen zum Umfang der Zuverlässigkeitsprüfung kann diese trotzdem, wie auch schon in den vergangenen Jahren, länger als gewohnt dauern. Dies ist vor allem der Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, die zu bewerten sind. Daher empfiehlt es sich (Verlängerungs-)Anträge frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ zum Ende des Jagdjahres zu stellen.
Das Antragsverfahren an sich bleibt unverändert. Jagdscheinanträge sollen per Post zugesandt werden, ein persönliches Erscheinen ist weiterhin nicht notwendig.Persönliche Vorsprachetermine in besonderen Ausnahmefällen können vorab telefonisch vereinbart werden - eine sofortige Bearbeitung findet dabei jedoch nicht statt.
Der zu verlängernde Jagdschein wird im Original benötigt! Für die Zeit, in der der Jagdschein hier zur Bearbeitung vorliegt, genügt es, wenn Sie während der Ausübung der Jagd eine Kopie des Jagdscheins mitführen.
Kontakt
Kreis Soest
Jagdrechtliche Erlaubnisse
Walburger-Osthofen-Wallstr. 2
59494 Soest
(in den Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde)
E-Mails zum Thema Jagdscheine senden Sie bitte an das zentrale Postfach des Sachgebietes: Jagdscheine@Kreis-Soest.de
Ansprechpartner/in: | Durchwahl: | Buchstabenbereich: |
Carolin Birkenhauer | 02921/9100-1142 | A - Ferc |
Vera Demmer | 02921/9100-1130 | Ferd - Hus |
Uwe Kroll | 02921/9100-1122 | Huss - Müller |
Maike Kristmann | 02921/9100-1134 | Müller-A - Pep |
Thorsten Beetz | 02921/9100-1141 | Per - Schul |
Michael Thiesmann | 02921/9100-1132 | Schulte - Z |
Christopher Raschkowski | 02921/9100-1124 | Grundsatzfragen |
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
Um alle Angelegenheiten, die Pachtverträge und Jagdreviere betreffen, kümmert sich weiterhin das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Frau Bayer Schliwka (Tel. 02921/30-2241, E-Mail sinaida.bayer@kreis-soest.de). Bitte lassen Sie ihr die entsprechenden Unterlagen zukommen.
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Notwendige Unterlagen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz