Das Jagen in Deutschland ist nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Jagdscheinbewerberinnen und –bewerber, die das erste Mal einen Jagdschein beantragen, müssen vorher die Jägerprüfung bestanden haben.
Zuständig für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Kreis Soest ist die Untere Jagdbehörde des Kreises.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerschein.
Für die Verlängerung des Jagdscheins sollten die Unterlagen (siehe unter "Notwendige Unterlagen") per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.
Ein persönlicher Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung (siehe unter "Kontakt") möglich.
Die waffenrechtlichen Vorschriften über das Verbringen von Waffen nach Deutschland, den Transport und das Führen von Jagdwaffen in Deutschland sind zu beachten.
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
Kontakt
Christopher Raschkowski
Kreispolizeibehörde Soest
Direktion Zentrale Aufgaben
02921/9100-1124
Jagdscheine@Kreis-Soest.de
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Hängt vom Einzelfall ab.
Das Jagen in Deutschland ist nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Jagdscheinbewerberinnen und –bewerber, die das erste Mal einen Jagdschein beantragen, müssen vorher die Jägerprüfung bestanden haben.
Zuständig für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Kreis Soest ist die Untere Jagdbehörde des Kreises.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerschein.
Für die Verlängerung des Jagdscheins sollten die Unterlagen (siehe unter "Notwendige Unterlagen") per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.
Ein persönlicher Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung (siehe unter "Kontakt") möglich.
Die waffenrechtlichen Vorschriften über das Verbringen von Waffen nach Deutschland, den Transport und das Führen von Jagdwaffen in Deutschland sind zu beachten.
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
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Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
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- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
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Das Jagen in Deutschland ist nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Jagdscheinbewerberinnen und –bewerber, die das erste Mal einen Jagdschein beantragen, müssen vorher die Jägerprüfung bestanden haben.
Zuständig für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Kreis Soest ist die Untere Jagdbehörde des Kreises.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerschein.
Für die Verlängerung des Jagdscheins sollten die Unterlagen (siehe unter "Notwendige Unterlagen") per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.
Ein persönlicher Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung (siehe unter "Kontakt") möglich.
Die waffenrechtlichen Vorschriften über das Verbringen von Waffen nach Deutschland, den Transport und das Führen von Jagdwaffen in Deutschland sind zu beachten.
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Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
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- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Hängt vom Einzelfall ab.
Das Jagen in Deutschland ist nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Jagdscheinbewerberinnen und –bewerber, die das erste Mal einen Jagdschein beantragen, müssen vorher die Jägerprüfung bestanden haben.
Zuständig für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Kreis Soest ist die Untere Jagdbehörde des Kreises.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerschein.
Für die Verlängerung des Jagdscheins sollten die Unterlagen (siehe unter "Notwendige Unterlagen") per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.
Ein persönlicher Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung (siehe unter "Kontakt") möglich.
Die waffenrechtlichen Vorschriften über das Verbringen von Waffen nach Deutschland, den Transport und das Führen von Jagdwaffen in Deutschland sind zu beachten.
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Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
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- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Hängt vom Einzelfall ab.
Das Jagen in Deutschland ist nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Jagdscheinbewerberinnen und –bewerber, die das erste Mal einen Jagdschein beantragen, müssen vorher die Jägerprüfung bestanden haben.
Zuständig für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Kreis Soest ist die Untere Jagdbehörde des Kreises.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerschein.
Für die Verlängerung des Jagdscheins sollten die Unterlagen (siehe unter "Notwendige Unterlagen") per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.
Ein persönlicher Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung (siehe unter "Kontakt") möglich.
Die waffenrechtlichen Vorschriften über das Verbringen von Waffen nach Deutschland, den Transport und das Führen von Jagdwaffen in Deutschland sind zu beachten.
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
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- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
- Passfoto,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
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Das Jagen in Deutschland ist nur mit einem gültigen Jagdschein erlaubt. Jagdscheinbewerberinnen und –bewerber, die das erste Mal einen Jagdschein beantragen, müssen vorher die Jägerprüfung bestanden haben.
Zuständig für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Kreis Soest ist die Untere Jagdbehörde des Kreises.
Es gibt unterschiedliche Arten von Jagscheinen:
- Der Jugendjagdschein wird für Personen ausgestellt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen und volljährigen Person jagen.
- Der Jahresjagdschein wird für höchstens drei Jahre erteilt.
- Der Tagesjagdschein kann für vierzehn aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.
- Der Ausländertagesjagdschein berechtigt Ausländer, für einen Zeitraum von einem bis maximal 14 Tagen im Kreis Soest zu jagen. Der Schein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Die Jagd mit Greifvögeln und Falken (Beizjagd) erfordert einen Falknerschein.
Für die Verlängerung des Jagdscheins sollten die Unterlagen (siehe unter "Notwendige Unterlagen") per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.
Ein persönlicher Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung (siehe unter "Kontakt") möglich.
Die waffenrechtlichen Vorschriften über das Verbringen von Waffen nach Deutschland, den Transport und das Führen von Jagdwaffen in Deutschland sind zu beachten.
Info für Jagdpächter
Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen. Das gleiche gilt bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der Unteren Jagdbehörde vor.
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Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines, Jugendjagdscheines oder Falknerjagdscheines müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original),
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- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
- Nachweis kundige Person
Für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, die außerhalb von NRW ihre Jagdprüfung abgelegt haben, sollen sich vor Antragstellung an die untere Jagdbehörde wenden, wenn sie den Jagdschein noch vor Ort ausgestellt haben möchten!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines oder eines Falknerjagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Formblatt),
- Jagdschein im Original
- Jagdschein-Versicherungsnachweis (siehe oben),
- evtl. ein Passfoto (bei Neuausstellung, wenn der alte Jagdschein voll ist).
Für die Erteilung eines Ausländer-Tagesjadscheines (14 Tage gültig) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Jagdausübung zu stellen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. beglaubigter Kopie (bei Ersterteilung bzw. Ausstellung eines neuen Dokumentes)
- Lichtbild (bei Ersterteilung bzw. Neuausstellung des Jagdscheinheftes)
- Gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder beglaubigter Kopie (gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers). Für Jagdgäste aus England ist ein Nachweis erforderlich, dass sie dort eine Gelegenheit zur Jagd haben.
- Nachweis einer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden). Zum Nachweis ist die Versicherungspolice gegebenenfalls mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Soest (Einladung des Jagdausübungsberechtigten für das zu bejagende Revier)
Für die Eintragung der Jagdfläche sind folgende Unterlagen notwendig:
- Jagdpachtvertrag oder entgeltlicher Jagderlaubnisschein
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- für ein Jahr: 35 €
- für zwei Jahre: 50 €
- für drei Jahre: 65 €
- Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
- Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
- Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
- Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
- Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €
Zahlungsarten: Überweisung nach Ausstellung eines Gebührenbescheids. Die Gebühr ist fristgerecht zu bezahlen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz