Die Gebühren für das Aufstellen von Mülltonnen und den Abtransport von Abfällen werden von den Städten und Gemeinden erhoben. Fragen hierzu beantwortet Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Der Kreis Soest übernimmt das Verwerten und Beseitigen der Abfälle in Abfallentsorgungsanlagen. Die Gebühren hierfür stellt der Kreis Soest wiederum den Städten und Gemeinden in Rechnung. Wie hoch die unterschiedlichen Gebühren sind, ist in mehreren Satzungen geregelt.
- Die Gebühren für das Sammeln und Abtransportieren stehen in den jeweiligen Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden.
- Die Gebühren für das Verwerten und Beseitigen der Abfälle durch den Kreis Soest sind in der Abfallgebührensatzung des Kreises Soest festgelegt.
Große Mengen an Abfällen
Für den Fall, dass außergewöhnliche Mengen an Abfällen entsorgt werden müssen, die nicht in das Sammelsystem der Städte und Gemeinden passen, wie zum Beispiel beim Renovieren oder bei größeren Mengen an Baumschnitt, bestehen direkte Anlieferungsmöglichkeiten an den Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest. Die Kosten für die Entsorgung ergeben sich aus der Abfallgebührensatzung des Kreises Soest.
Abfälle aus Industrie und Gewerbe, für die die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) Entsorgungsangebote bereithält, müssen über die ESG entsorgt werden. Bei Industrie- und Gewerbeabfällen, die verwertet werden, können auch Dritte tätig werden. Gefährliche Abfälle müssen von den Unternehmen eigenverantwortlich entsorgt werden.
Gebühren werden kostendeckend kalkuliert
Die vom Kreis Soest erhobenen Gebühren werden kostendeckend kalkuliert, Verluste oder Überschüsse bei den nächsten Kalkulationen wieder berücksichtigt. Mehreinnahmen, zum Beispiel durch höhere Erlöse bei der Verwertung von Papier, kommen so den Gebührenzahlern direkt wieder zugute.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)
Zahlungsarten: Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen des Kreises Soest bzw. der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH werden Gebühren erhoben. Die Bezahlung (Bargeld oder EC-Karte) muss direkt bei der Anlieferung erfolgen.
- Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)
- Abfälle aus Industrie und Gewerbe
- Abfuhrangebot und Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden
- Infos zu Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen und den entsprechenden Entsorgungsmöglichkeiten
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest vom 14.12.2012 (Abfallentsorgungssatzung) - zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 12.12.2019
- 5. Änderungsatzung über die Abfallentsorgung vom 15.12.2022
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), gültig ab dem 01.01.2023.
- Abfallgebührensatzung 2023
Frank
Overbeck
Kreishaus
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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- Telefon
- 02921 30-2540
- Fax
- +49 2921 30-2386
- frank.overbeck@kreis-soest.de
Abfälle - Kosten und Satzungen
Die Gebühren für das Aufstellen von Mülltonnen und den Abtransport von Abfällen werden von den Städten und Gemeinden erhoben. Fragen hierzu beantwortet Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Der Kreis Soest übernimmt das Verwerten und Beseitigen der Abfälle in Abfallentsorgungsanlagen. Die Gebühren hierfür stellt der Kreis Soest wiederum den Städten und Gemeinden in Rechnung. Wie hoch die unterschiedlichen Gebühren sind, ist in mehreren Satzungen geregelt.
- Die Gebühren für das Sammeln und Abtransportieren stehen in den jeweiligen Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden.
- Die Gebühren für das Verwerten und Beseitigen der Abfälle durch den Kreis Soest sind in der Abfallgebührensatzung des Kreises Soest festgelegt.
Große Mengen an Abfällen
Für den Fall, dass außergewöhnliche Mengen an Abfällen entsorgt werden müssen, die nicht in das Sammelsystem der Städte und Gemeinden passen, wie zum Beispiel beim Renovieren oder bei größeren Mengen an Baumschnitt, bestehen direkte Anlieferungsmöglichkeiten an den Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest. Die Kosten für die Entsorgung ergeben sich aus der Abfallgebührensatzung des Kreises Soest.
Abfälle aus Industrie und Gewerbe, für die die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) Entsorgungsangebote bereithält, müssen über die ESG entsorgt werden. Bei Industrie- und Gewerbeabfällen, die verwertet werden, können auch Dritte tätig werden. Gefährliche Abfälle müssen von den Unternehmen eigenverantwortlich entsorgt werden.
Gebühren werden kostendeckend kalkuliert
Die vom Kreis Soest erhobenen Gebühren werden kostendeckend kalkuliert, Verluste oder Überschüsse bei den nächsten Kalkulationen wieder berücksichtigt. Mehreinnahmen, zum Beispiel durch höhere Erlöse bei der Verwertung von Papier, kommen so den Gebührenzahlern direkt wieder zugute.
Downloads
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest vom 14.12.2012 (Abfallentsorgungssatzung) - zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 12.12.2019
- 5. Änderungsatzung über die Abfallentsorgung vom 15.12.2022
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), gültig ab dem 01.01.2023.
- Abfallgebührensatzung 2023
Links
Kosten
Zahlungsarten: Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen des Kreises Soest bzw. der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH werden Gebühren erhoben. Die Bezahlung (Bargeld oder EC-Karte) muss direkt bei der Anlieferung erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)