Für die Entsorgung gewerblicher und industrieller Abfälle im Kreis Soest ist die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) zuständig. In Unternehmen fallen eine Vielzahl unterschiedlicher Abfälle an. Das Spektrum reicht von Abfällen zur Beseitigung über Abfälle zur Verwertung bis hin zu gefährlichen Abfällen. Die ESG schneidet für jedes Unternehmen konkrete Entsorgungsmaßnahmen zu. Die Gewerbeabfallberatung der ESG bietet hierfür eine individuelle Vor-Ort-Beratung an.
Einen Termin mit der Vor-Ort-Beratung für gewerbliche oder industrielle Abfälle der ESG kann per Mail vereinbart werden: gewerbe@esg-soest.de
Abfälle aus Industrie und Gewerbe, für die die ESG Entsorgungsangebote bereit hält, müssen über die ESG entsorgt werden. Bei Industrie- und Gewerbeabfällen, die verwertet werden, können auch Dritte tätig werden. Gefährliche Abfälle müssen von den Unternehmen eigenverantwortlich entsorgt werden.
Ziele der Abfallwirtschaft
Abfälle müssen entweder umweltverträglich entsorgt oder in geeigneten Anlagen verwertet werden, um Wasser, Boden, Landschaft und Luft zu schützen. Bei unsachgemäßer Entsorgung können nachhaltige Schäden für Menschen, Tiere und Pflanzen drohen. Die Abfallwirtschaft – konkret die ESG oder die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest – verfolgt deshalb folgende Ziele:
- Verringern des Abfallaufkommens,
- Maximale Wiederverwertung von Abfallstoffen,
- Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Beeinträchtigungen durch Überwachung beim Einsammeln, Transport, Behandeln, Lagern, Verwerten und Beseitigen von Abfällen,
- Hinwirken auf Hersteller und auf den Ausbau einer Kreislaufwirtschaft.
Überwachung der Abfallentsorgung
Als Aufsichtsbehörde ist es die Hauptaufgabe der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest, die Abfallentsorgung zu überwachen und sicherzustellen. Dazu gehören auch die gewerblichen und industriellen Abfälle.
Gefährliche Abfälle
Im Kreis Soest existieren etwa 2.000 Betriebe, in denen gefährliche Abfälle („Sonderabfälle") anfallen, die nicht zusammen mit dem Hausmüll oder anderen gewerblichen Abfällen entsorgt werden dürfen. In diesen Fällen sind die Besitzer der Abfälle verpflichtet, die Entsorgung eigenverantwortlich zu organisieren. Jeder dieser Betriebe verfügt über eine eigene Abfall-Erzeugernummer, die in alle Entsorgungsbelege eingetragen wird. Diese Nummern werden vom Sachgebiet Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung vergeben und in das bundesweite Abfall-Überwachungssystem „ASYS" eingestellt – und zwar zusammen mit den übrigen Belegen aller an der Entsorgung beteiligten Abfallbehörden. So kann der Weg dieser Abfälle vom Erzeuger bis zur endgültigen Entsorgung verfolgt werden.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz mit den zugehörigen Verordnungen, insbesondere Gewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung
- Landesabfallgesetz
- Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
Die Kosten für die Entsorgung der verschiedenen Abfälle sind abhängig von der Art und der Menge. Sie werden jährlich kalkuliert und in der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegt.
Zahlungsarten: Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH können nach vorheriger Absprache gesonderte Rechnungen ausgestellt werden. Ansonsten erfolgt eine Barzahlung bei Anlieferung. Kartenzahlung mit der EC-Karte ist ebenfalls möglich.
Christian
Steghaus
Kreishaus
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- christian.steghaus@kreis-soest.de
Abfälle aus Industrie und Gewerbe
Für die Entsorgung gewerblicher und industrieller Abfälle im Kreis Soest ist die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) zuständig. In Unternehmen fallen eine Vielzahl unterschiedlicher Abfälle an. Das Spektrum reicht von Abfällen zur Beseitigung über Abfälle zur Verwertung bis hin zu gefährlichen Abfällen. Die ESG schneidet für jedes Unternehmen konkrete Entsorgungsmaßnahmen zu. Die Gewerbeabfallberatung der ESG bietet hierfür eine individuelle Vor-Ort-Beratung an.
Einen Termin mit der Vor-Ort-Beratung für gewerbliche oder industrielle Abfälle der ESG kann per Mail vereinbart werden: gewerbe@esg-soest.de
Abfälle aus Industrie und Gewerbe, für die die ESG Entsorgungsangebote bereit hält, müssen über die ESG entsorgt werden. Bei Industrie- und Gewerbeabfällen, die verwertet werden, können auch Dritte tätig werden. Gefährliche Abfälle müssen von den Unternehmen eigenverantwortlich entsorgt werden.
Ziele der Abfallwirtschaft
Abfälle müssen entweder umweltverträglich entsorgt oder in geeigneten Anlagen verwertet werden, um Wasser, Boden, Landschaft und Luft zu schützen. Bei unsachgemäßer Entsorgung können nachhaltige Schäden für Menschen, Tiere und Pflanzen drohen. Die Abfallwirtschaft – konkret die ESG oder die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest – verfolgt deshalb folgende Ziele:
- Verringern des Abfallaufkommens,
- Maximale Wiederverwertung von Abfallstoffen,
- Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Beeinträchtigungen durch Überwachung beim Einsammeln, Transport, Behandeln, Lagern, Verwerten und Beseitigen von Abfällen,
- Hinwirken auf Hersteller und auf den Ausbau einer Kreislaufwirtschaft.
Überwachung der Abfallentsorgung
Als Aufsichtsbehörde ist es die Hauptaufgabe der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Soest, die Abfallentsorgung zu überwachen und sicherzustellen. Dazu gehören auch die gewerblichen und industriellen Abfälle.
Gefährliche Abfälle
Im Kreis Soest existieren etwa 2.000 Betriebe, in denen gefährliche Abfälle („Sonderabfälle") anfallen, die nicht zusammen mit dem Hausmüll oder anderen gewerblichen Abfällen entsorgt werden dürfen. In diesen Fällen sind die Besitzer der Abfälle verpflichtet, die Entsorgung eigenverantwortlich zu organisieren. Jeder dieser Betriebe verfügt über eine eigene Abfall-Erzeugernummer, die in alle Entsorgungsbelege eingetragen wird. Diese Nummern werden vom Sachgebiet Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung vergeben und in das bundesweite Abfall-Überwachungssystem „ASYS" eingestellt – und zwar zusammen mit den übrigen Belegen aller an der Entsorgung beteiligten Abfallbehörden. So kann der Weg dieser Abfälle vom Erzeuger bis zur endgültigen Entsorgung verfolgt werden.
Kosten
Die Kosten für die Entsorgung der verschiedenen Abfälle sind abhängig von der Art und der Menge. Sie werden jährlich kalkuliert und in der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegt.
Zahlungsarten: Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH können nach vorheriger Absprache gesonderte Rechnungen ausgestellt werden. Ansonsten erfolgt eine Barzahlung bei Anlieferung. Kartenzahlung mit der EC-Karte ist ebenfalls möglich.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz mit den zugehörigen Verordnungen, insbesondere Gewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung
- Landesabfallgesetz
- Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest