Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Ärztliche Sprechstunde für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

Menschen, die sexuelle Dienstleistungen beispielweise in Bordellen, im Pornogewerbe oder im Escort anbieten, können sich und ihre Partner anonym und freiwillig in zwei Arztpraxen in Kreis auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI) untersuchen lassen. Die Untersuchungen sind in Abständen von drei bis vier Monaten sinnvoll. Es gibt keine Untersuchungspflicht. Das Angebot ist freiwillig und anonym. Gesprächsinhalte werden grundsätzlich absolut vertraulich behandelt.

Außerdem bieten die Arztpraxen gegen eine Aufwandentschädigung eine Kombinations-Impfung gegen Hepatitis A und B an. Für die Anti-Baby-Pille werden Privatrezepte ausgestellt.

Termin vereinbaren

In Soest:
Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. med. Margarete Lehmenkühler
Krummel 1
59494 Soest
Telefon: 02921 391 33 00

In Geseke:
Frauenarztpraxis
Peter Stößel
Störmeder Str. 1
59590 Geseke
Telefon: 02942 1070

Keine, auch keine Krankenversicherungskarte. Bei Impfungen kann ein neuer Impfausweis ausgestellt werden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen meist 14 Tage später vor und können telefonisch erfragt werden.

  • Die Untersuchung ist kostenfrei. Darin sind Laborkosten und ärztliche Leistungen enthalten - für Frauen auch eine Gebärmutterhalskrebsuntersuchung pro Jahr.
  • Die präventive Diagnostik umfasst folgende Infektionen: HIV, Syphilis, Hepatitis A, B, C, Herpes genitalis, Feigwarzen, Pilze, Trichomonaden, bakterielle Vaginosen, Chlamydien sowie Gonorrhoe. Bei Angaben von Beschwerden wird die Diagnostik entsprechend erweitert.
  • Kostenbeteiligung: Impfung gegen Hepatitis A+B

Bar beim Untersuchungstermin

Seit dem 17. Dezember 1997 ist die Aufklärung und Beratung über übertragbare Krankheiten im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§ 9 ÖGDG) eine Pflichtaufgabe der unteren Gesundheitsbehörde.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 19 IfSG) ist dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorgeschrieben, seine Beratungs- und Untersuchungsangebote zu allen sexuell übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV auszuweiten, und zwar für alle Bevölkerungsteile, die von sexuell übertragbaren Infektionen betroffen sein können. Nach § 3 IfSG ist die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten eine öffentliche Aufgabe.

Kontakt

  1. 02921 30-3058
  2. celine.longerich@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr