Prostituiertenschutzgesetz

Der Kreis Soest ist für alle Angelegenheiten nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zuständig. Prostituierte müssen sich seit dem 1. Juli 2017 regelmäßig kostenfrei gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit anmelden. Betreiber von Prostitutionsstätten sind verpflichtet, eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt eine Kondompflicht: Prostituierte und ihre Kunden müssen zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Betreiber von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf das Tragen von Kondomen hinzuwirken und auf die Kondompflicht hinzuweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf nicht geworben werden.

Für Prostituierte - notwendige Unterlagen für den Termin im Ordnungsamt:

  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
  • bei Ausländer/in eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
  • Meldebescheinigung, hilfsweise Angabe der Zustellanschrift
  • Zwei Lichtbilder

Für Betreiber:

  • Die Anmeldung und Beratung für Prostituierte ist kostenfrei.
  • Die Gebühren bei Erlaubniserteilung für Betreiber hängen vom Einzelfall ab.

Kontakt

  1. 02921 30-3797
  2. gewerbe@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
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    Dienstag:8 - 16 Uhr
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    Freitag:8 - 12 Uhr

    Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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  4. Kreishaus
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    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02921 30-3804 zu folgenden Zeiten:

  • Montag, Dienstag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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  • Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr