Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen bei vorgezogenen Neuwahlen 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.
Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlverordnung (BWO)
- Anlage 13 zur Bundestagswahl 2025 - Kreiswahlvorschlag
- Anlage 15 zur Bundestagswahl 2022 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
- Anlage 16 zur Bundestagswahl 2025 - Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Anlage 17 zur Bundestagswahl 2025 - Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers
- Anlage 17 (Beiblatt) zur Bundestagswahl 2025
- Anlage 18 zur Bundestagswahl 2025 - Eidesstattliche Versicherung
Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen bei vorgezogenen Neuwahlen 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.
Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlverordnung (BWO)
- Anlage 13 zur Bundestagswahl 2025 - Kreiswahlvorschlag
- Anlage 15 zur Bundestagswahl 2022 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
- Anlage 16 zur Bundestagswahl 2025 - Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Anlage 17 zur Bundestagswahl 2025 - Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers
- Anlage 17 (Beiblatt) zur Bundestagswahl 2025
- Anlage 18 zur Bundestagswahl 2025 - Eidesstattliche Versicherung
Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen bei vorgezogenen Neuwahlen 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.
Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlverordnung (BWO)
- Anlage 13 zur Bundestagswahl 2025 - Kreiswahlvorschlag
- Anlage 15 zur Bundestagswahl 2022 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
- Anlage 16 zur Bundestagswahl 2025 - Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Anlage 17 zur Bundestagswahl 2025 - Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers
- Anlage 17 (Beiblatt) zur Bundestagswahl 2025
- Anlage 18 zur Bundestagswahl 2025 - Eidesstattliche Versicherung
Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen bei vorgezogenen Neuwahlen 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.
Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
- Bundeswahlgesetz (BWG)
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- Anlage 15 zur Bundestagswahl 2022 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
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- Anlage 17 zur Bundestagswahl 2025 - Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers
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- Anlage 18 zur Bundestagswahl 2025 - Eidesstattliche Versicherung
Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen bei vorgezogenen Neuwahlen 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.
Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlverordnung (BWO)
- Anlage 13 zur Bundestagswahl 2025 - Kreiswahlvorschlag
- Anlage 15 zur Bundestagswahl 2022 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
- Anlage 16 zur Bundestagswahl 2025 - Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Anlage 17 zur Bundestagswahl 2025 - Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers
- Anlage 17 (Beiblatt) zur Bundestagswahl 2025
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Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen bei vorgezogenen Neuwahlen 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.
Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlverordnung (BWO)
- Anlage 13 zur Bundestagswahl 2025 - Kreiswahlvorschlag
- Anlage 15 zur Bundestagswahl 2022 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
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- Anlage 17 (Beiblatt) zur Bundestagswahl 2025
- Anlage 18 zur Bundestagswahl 2025 - Eidesstattliche Versicherung
Felix
Schulte
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2266
- felix.schulte@kreis-soest.de
Andre
Drewer
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2414
- andre.drewer@kreis-soest.de
Bundestagswahl 2025
Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen bei vorgezogenen Neuwahlen 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.
Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
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Notwendige Unterlagen
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- Anlage 15 zur Bundestagswahl 2022 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
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- Anlage 17 (Beiblatt) zur Bundestagswahl 2025
- Anlage 18 zur Bundestagswahl 2025 - Eidesstattliche Versicherung
Rechtsgrundlagen
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlverordnung (BWO)