Dass die Stimmzettel vergleichsweise spät da sind, hängt mit den verkürzten Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl zusammen. Erst am 30. Januar entscheiden Landes- und Bundeswahlausschuss abschließend über die Rechtmäßigkeit der Kreiswahlvorschläge und über die Landeslisten. Vorher kann der Druck der Stimmzettel durch das Kreiswahlbüro nicht in Auftrag gegeben werden.
Was aber in Kürze beginnt, ist der Versand der Wahlbenachrichtigungen durch die Städte und Gemeinden. Hier wird wie üblich beschrieben, auf welche Art und Weise und mit welchen Angaben zur Person man Briefwahl beantragen kann, zum Beispiel online mit dem aufgedruckten QR-Code. Dies ist der unkomplizierteste Weg, damit die korrekten Daten automatisch übermittelt werden. Alternativ kann der Vordruck der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und abgeschickt werden.
Informationen zur Beantragung der Briefwahl finden Bürgerinnen und Bürger auch auf den Internetseiten ihrer Städte und Gemeinden.
Sind die Briefwahlunterlagen im Februar bei den Antragstellerinnen und Antragstellern, ist Eile geboten: Im Vergleich zu nicht vorgezogenen Wahlen ist der Briefwahlzeitraum mit rund zwei Wochen sehr kurz. Deshalb sollten Wählerinnen und Wähler unbedingt die Postlaufzeiten einkalkulieren, damit ihre Stimme rechtzeitig abgegeben ist.
Wer die Möglichkeit hat, am Wahlsonntag, 23. Februar, vor Ort im Wahllokal seine Stimme abzugeben, muss sich um Postlaufzeiten keine Gedanken machen.