Wiederzulassung auf bisherigen Halter

Ein vorübergehend stillgelegtes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit SO- oder LP-Kennzeichen kann beim Kreis Soest auf den bisherigen Halter wiederzugelassen werden. Die Wiederzulassung ist in den Zulassungsstellen des Kreises oder online möglich.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk,
  • gültige Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als drei Jahre sind,
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
  • sofern die Kennzeichen nicht beibehalten werden, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Eintragung des neuen Kennzeichens erforderlich (dies gilt auch bei Änderung eines Saisonzeitraums, sowie bei der Hinzunahme oder Wegnahme von H-Kennzeichen (Oldtimer) und E-Kennzeichen (für Elektrofahrzeuge)),
  • eventuell vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen bei der Abmeldung für die Wiederzulassung auf den bisherigen Halter reserviert wurde,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronischen Aufenthaltstitel,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister, Gewerbeanmeldung), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
  • Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.

Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.

  • Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  • bei Online-Abwicklung: Giropay

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Anmeldung, Zulassung, Umschreibung innerhalb, Umschreibung außerhalb, Wiederzulassung, Vollmacht, Vollmacht Zulassung, Vollmacht Umschreibung, Vollmacht zur Zulassung, Vollmacht zur Umschreibung

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.