Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreisgebietes

Ein Fahrzeug mit einem Soester Kennzeichen oder einem Lippstädter Kennzeichen kann auf einen anderen Halter im Kreis Soest umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist zum Beispiel dann nötig, wenn ein Fahrzeug verkauft wird. Wenn Kinder das alte Auto der Eltern übernehmen und selbst versichern möchten, muss ebenfalls umgeschrieben werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei einem PKW jedoch im Regelfall erst, wenn er älter als drei Jahre ist,
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, eine unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (zum Beispiel aus dem Handelsregister oder Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
  • falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung.
  • Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.

Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.

  • Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.

Hinweis: Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und eventuell die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Umschreibung, neuer Halter, Autokauf, Autoverkauf, Ummeldung, Umeldung, Fahrzeugummeldung, Fahrzeugumschreibung, Anmeldung, Fahrzeuganmeldung, Zulassung, Fahrzeug zulassen, Anhänger ummelden, Anhänger, Vollmacht, Vollmacht Zulassung, Vollmacht Umschreibung, Vollmacht zur Zulassung, Vollmacht zur Umschreibung, Halterwechsel, Kennzeichenmitnahme, Halterwechsel, UI, Umkennzeichnung

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.