Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb

Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das vorher nicht im Kreis Soest zugelassen war? Oder sind Sie in den Kreis Soest gezogen und möchten weiter mit Ihrem Fahrzeug fahren, das außerhalb des Kreises zugelassen war? In beiden Fällen muss das Fahrzeug entweder persönlich oder online umgeschrieben werden.

Kennzeichenschilder. Foto: © VRD - Fotolia.com
Foto: © VRD - Fotolia.com

Umschreibung eines gekauften Fahrzeugs von außerhalb

Alle notwendigen Unterlagen für die Umschreibung eines erworbenen Fahrzeugs, das bislang in einem anderen deutschen Kreis oder einer kreisfreien Stadt zugelassen war oder ist, stehen unter "Notwendige Unterlagen".

Umschreibung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Kreis Soest

Auch bei einem Umzug in den Kreis Soest besteht die Pflicht, das Fahrzeug umzuschreiben. Für alte Kennzeichen gilt hier der sogenannte Kennzeichenbeibehalt: Kennzeichen des früheren Wohnsitzes in Deutschland dürfen also an den bislang zugelassenen Fahrzeugen weitergeführt werden. Die notwendigen Unterlagen stehen weiter unten.

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Januar 2016 wird eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) benötigt

Umschreibung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Sollte dem Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung zugeteilt worden sein (zum Beispiel bei Import-Fahrzeugen), wird gebeten, telefonisch mit einer der Zulassungsstellen des Kreises Kontakt aufzunehmen. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, kann dann individuell geklärt werden.

Notwendige Unterlagen für eine Umschreibung eines gekauften Fahrzeugs von außerhalb:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als drei Jahre sind,
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
  • Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug zum Beispiel aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
  • falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt: Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest, zum Beispiel in Form der Gewerbeanmeldung.
  • Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.

Notwendige Unterlagen für eine Umschreibung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Kreis Soest, ohne Halterwechsel:

  • aktuellen Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
  • Falls das neue Kennzeichen mit SO oder LP beginnen soll, werden zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Kennzeichen benötigt.

Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.

  • Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.

Hinweis: Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und eventuell die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
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Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.