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Fahrradträger - keine Plakette für drittes KFZ-Kennzeichens nötig
Wer mit einem Fahrradträger das hintere Kennzeichen teilweise oder vollständig verdeckt, muss ein drittes Kennzeichen mit der gleichen Kombination fest am Träger anbringen. Kennzeichen sind bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhältlich und benötigen keine Plakette.
Es ist also kein Gang zur Zulassungsstelle nötig.
Kosten
- Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.
- Kosten entstehen nur für den Kauf des amtlichen Kennzeichens beim Schilderpräger.
Rechtsgrundlagen
- 10, Absatz 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZV)