Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Saisonkennzeichen

Für ein Fahrzeug, das nur während eines bestimmten Zeitraumes in Betrieb sein soll, kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden. Der Zulassungszeitraum ist zwischen zwei und elf Monaten innerhalb eines beliebigen Zwölf-Monatszeitraums frei wählbar. Mit dem Saison-Kennzeichen entfällt das An- und Abmelden des Fahrzeugs in jedem Jahr. Außerdem verringert sich anteilig die Kfz-Steuer. Auskünfte auf die Auswirkungen der Versicherungsbeiträge geben die Versicherungsgesellschaften.

Schild Winter Herbst. Foto: © Tom-Hanisch.de - Fotolia.com
Foto: © Tom-Hanisch.de - Fotolia.com

Seit dem 1.Oktober 2017 ist auch die Zuteilung von Saisonkennzeichen in Verbindung mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge) möglich. Die Ziffer über dem Bindestrich auf dem Saisonkennzeichen kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraumes und gilt immer für den vollen Monat.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." für ein Saisonkennzeichen (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
  • gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU),
  • Kennzeichenschilder.

Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so sind die Dokumente wie bei der erstmaligen Beantragung eines Saisonkennzeichens beizubringen.

Für eine gleichzeitige Zulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges mit SO- oder LP-Kennzeichen oder die Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb werden weitere Dokumente benötigt.

Abhängig vom Einzelfall.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Befristete Zulassung, Saisonzulassung, Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, Wechselkennzeichen Oltimer, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Oldtimerkennzeichen, rotes Nummernschild, Sammlerkennzeichen, H-Saisonkennzeichen, Saisonkennzeichen

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.