Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
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Ersatz von Fahrzeugpapieren
Unser Onlinedienst zu diesem Thema steht leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) kann der Kreis Soest das Dokument neu ausstellen. Geht der Fahrzeugschein verloren, muss dies in der Regel mit einer Verlustbescheinigung angezeigt werden, beim Fahrzeugbrief ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig.
Sofern das Dokument gestohlen wurde, ist eine Diebstahlanzeige der deutschen Polizei ausreichend und Sie können den Antrag online stellen. Den Antrag finden Sie unter "Onlinedienste".
Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung muss persönlich von der Person abgegeben werden, die wahrheitsgemäße Angaben über den Verlust des Dokumentes machen kann. Eidesstattliche Versicherungen können bei den beiden Zulassungsstellen des Kreises oder bei einem Notar abgegeben werden.
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Notwendige Unterlagen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei finanzierten Fahrzeugen kann darauf verzichtet werden, wenn die Bank eine schriftliche Bestätigung per Post, E-Mail oder Fax zusendet, in der bestätigt wird, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil II dort befindet und dass gegen die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I keine Bedenken bestehen.
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) /
Ausnahme: Neufahrzeuge bei denen bisher noch keine HU fällig war - Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde, wenn es sich nicht um SO/-LP-Kennzeichen handelt.
- Verlusterklärung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Eigentumsnachweis, wenn Antragsteller nicht der Halter ist (zum Beispiel Kaufvertrag)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde, wenn es sich nicht um SO/-LP-Kennzeichen.
- Eidesstattliche Versicherung (ist nur persönlich vor Ort oder bei einem Notar abzugeben, siehe oben) bzw. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
Bearbeitungsdauer
Kann in der Regel direkt erledigt werden. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Ausstellung des neuen Dokumentes erst nach einer Frist von zwei Wochen nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung möglich.
Kosten
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I: 11,80 Euro bis 45,90 Euro
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II: bis zu 59,80 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.