Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
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E-Kennzeichen
Halter von Elektroautos können ein E-Kennzeichen beantragen. Es lässt sich an einem zusätzlichen „E“ direkt hinter dem eigentlichen Kennzeichen erkennen, zum Beispiel „SO – LP 999 E“. E-Kennzeichen werden auch für Fahrzeuge mit Saisoneintrag, als grünes Kennzeichen und als Wechselkennzeichen vergeben, jedoch nicht als Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rotes Kennzeichen.
Für das Befahren einer Umweltzone ist auch für Elektrofahrzeuge eine Feinstaubplakette erforderlich.
Voraussetzungen
Für folgende Fahrzeuge können Sie einen Antrag stellen:
Reines Batterieelektrofahrzeug
Das Kraftfahrzeug hat einen Antrieb,
- dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und
- dessen Energiespeicher wieder aufladbar sind.
Brennstoffzellenfahrzeug
Das Kraftfahrzeug hat einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus Brennstoffzellen und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine besteht.
Von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug
Das Kraftfahrzeug hat einen Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von
- Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine und
- Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle wieder aufladbar,
verfügt.
Für alle der oben genannten Arten von Elektroautos muss sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung oder einem anderen geeigneten Nachweis ergeben, dass das Fahrzeug
- eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrene Kilometer hat oder
- dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 30 Kilometer (bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2017) oder mindestens 40 Kilometer (bei Erstzulassung ab dem 1. Januar 2018) beträgt.
Fahrzeuge aus dem Ausland
- Für Fahrzeuge aus dem Ausland kann beim Straßenverkehrsamt eine Plakette beantragt werden. Diese muss gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges angebracht sein.
- Für die Zulassung werden die unter „Notwendige Unterlagen“ genannten Dokumente benötigt.
- Bereits im Ausland erteilte Kennzeichen und Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind auch in Deutschland gültig.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II mit der COC- bzw. Übereinstimmungserklärung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- eventuell Herstellerbescheinigung / Gutachten nach § 21 StVZO
- bisherige amtliche Kennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass (im Original)
- gegebenenfalls Vollmacht mit Ausweis des Bevollmächtigten
Bei gleichzeitiger Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges müssen zusätzlich folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Firmen)
- SEPA-Lastschriftmandat
- gültige Hauptuntersuchung
Kosten
Ab 19,90 Euro.
Rechtsgrundlagen
§ 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG)