Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Ausfuhrkennzeichen
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Dies ist für Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kreis Soest möglich. Ebenfalls können Kunden aus einem EWR-Mitgliedsstaat (ausgenommen Dänemark) und der Schweiz ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, wenn der Fahrzeugstandort bislang im Kreis Soest lag. Für alle weiteren ausländischen Kunden ist eine Beantragung nur möglich, wenn ein Empfangsbevollmächtigter mit Wohnsitz oder Geschäftssitz im Kreis Soest benannt wird.
Achtung: Die Zulassungsstellen können darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind bei den Zulassungsstellen Soest und Lippstadt in jedem Fall vorzuführen.
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Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Kosten
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)