Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Ausfuhrkennzeichen

Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Dies ist für Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kreis Soest möglich. Ebenfalls können Kunden aus einem EWR-Mitgliedsstaat (ausgenommen Dänemark) und der Schweiz ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, wenn der Fahrzeugstandort bislang im Kreis Soest lag. Für alle weiteren ausländischen Kunden ist eine Beantragung nur möglich, wenn ein Empfangsbevollmächtigter mit Wohnsitz oder Geschäftssitz im Kreis Soest benannt wird.

Auto am Zoll. Foto: © Schlierner - Fotolia.com
Foto: © Schlierner - Fotolia.com

Achtung: Die Zulassungsstellen können darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind bei den Zulassungsstellen Soest und Lippstadt in jedem Fall vorzuführen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
  • spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
  • gültige Hauptuntersuchung (HU),
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
  • Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
  • In der Regel 34,60 Euro
  • Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
  • ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Ausfuhr, Ausland, Überführung, Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen, Abmeldung Kurzzeitkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Oldtimerkennzeichen, rotes Nummernschild, Sammlerkennzeichen, H-Saisonkennzeichen, Saisonkennzeichen

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.