Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Anhänger für Sportzwecke

Anhänger, die ausschließlich für Sportzwecke und Sportgeräte verwendet werden, können ein grünes Kennzeichen erhalten und sind so von der Steuer befreit. Hierzu zählen zum Beispiel Pferdeanhänger und Bootstrailer.

Anhänger für Sportzwecke müssen regelmäßig beim TÜV einer Hauptuntersuchung unterzogen werden und sind über die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs versichert. Eine eigene eVB-Nummer ist somit nicht notwendig.  

Bitte beachten Sie: Mit einem grünen Kennzeichen dürfen Anhänger ausschließlich für den ausgewiesenen Verwendungszweck genutzt werden. Ansonsten erlischt, mit allen weitreichenden Konsequenzen, die Steuerfreiheit. 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); bei älteren Anhängern die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); bei älteren Fahrzeugen die  Bescheinung über die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die Zulassung benötigt,
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
  • falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen (zum Beispiel Gewerbeanmeldung).

Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.

12,50 Euro bis 40,60 Euro

Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und evtl. die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Anmeldung, Zulassung, Anhänger, Sportzwecke, Sportgeräte, Kennzeichen, grünes Kennzeichen, Pferdeanhänger, Bootstrailer, Steuerbefreiung

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.