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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession – nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden. Die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl sind zuständig für Veranstaltungen innerhalb ihres jeweiligen Stadtgebietes. Alle übrigen Veranstaltungen im Kreisgebiet genehmigt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest.

Radrennfahrer. Foto: Uwe Nutsch
Foto: Uwe Nutsch

Insbesondere folgende Veranstaltungen müssen genehmigt werden:

  • Volksläufe und -wanderungen, Staffelläufe, Triathlonveranstaltungen,
  • Volksradfahren, Radtourenfahrten,
  • Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten,
  • Straßenfeste, Jahrmärkte, Ausstellungen, Messen,
  • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern wie zum Beispiel Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten.

Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Mehr Informationen bieten die Merkblätter unter „Downloads".

Voraussetzungen für eine Erlaubnis

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung ist, dass diese von einem verantwortlichen Veranstalter organisiert wird. Der Veranstalter muss gewährleisten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen durchgeführt wird.

Veranstaltungen organisieren – Wer berät?

Zahlreiche interessante Veranstaltungen von kleinen Umzügen bis hin zu Großveranstaltungen bereichern das Leben im Kreis Soest. Für Veranstalter ist es dabei im Vorfeld gar nicht so einfach herauszufinden, welche Behörde wofür zuständig ist. Erster Ansprechpartner ist stets das Ordnungsamt am Veranstaltungsort. Aber auch die Kreisverwaltung hilft weiter. Mehr Infos

Für Festumzüge stehen Antragsformulare unter Downloads bereit. Für alle übrigen Veranstaltungen genügt ein formloser Antrag. Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende Angaben über die Veranstaltung enthalten:

  • Art, Umfang, Termin, Ort und erwartete Teilnehmerzahl,
  • Streckenplan,
  • Versicherungsnachweis,
  • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.

Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro.

Zahlungsarten:

  • Überweisung
  • Bar- oder EC-Kartenzahlung (nur mit Unterschrift) im Bürgerservice
  • §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 8 Bundesfernstraßengesetz
  • § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
  1. 02921 30-3271
  2. verkehrssicherheit@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2687
  2. verkehrssicherheit@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details