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Treib- und Drückjagden bei Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenverkehrs

Bei Jagden besteht die Gefahr eines erhöhten Wildwechsels im öffentlichen Straßenverkehr. Um Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen, können Organisatoren von Jagden deshalb eine Beschilderung beim Kreis beantragen.

Verkehrszeichen mit Ausrufezeichen. Foto: BAST
Auf Jagden kann im Straßenverkehr mit diesem Verkehrszeichen "Gefahrenstelle", ergänzt um ein Schild "Treibjagd", hingewiesen werden. Foto: BAST
  • Es besteht die Möglichkeit einer Daueranordnung für ein ganzes Jahr. Die genauen Termine der Jagd müssen bei einer Dauergenehmigung drei Tage vor Beginn der Jagd angemeldet werden.
  • Für einzelne größere Jagden können weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen beantragt werden (bitte im Antragsformular vermerken).
  • Der Antrag sollte vier Wochen vor Beginn der Jagd eingereicht werden.
Downloads
  • §§ 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  1. 02921 30-3271
  2. verkehrssicherheit@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2687
  2. verkehrssicherheit@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Beschilderung, Jagd, Drückjagden, Treibjagden, Straßenverkehr, Beeinträchtigung öffentlicher Straßenverkehr, Organisation von Jagden