Leitungen an Kreisstraßen

Unternehmen, die Leitungen zum Beispiel für Wasser, Strom, Fernwärme oder Biogasanlagen im Bereich von Kreisstraßen verlegen möchten, müssen hierfür einen Rahmenvertrag mit dem Kreis Soest schließen. Privatpersonen, die Leitungen verlegen möchten, können einen Antrag auf Sondernutzung stellen.

Baggerloch mit Rohren. Foto: © fefufoto - Fotolia.com
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Bei der Verlegung von Leitungen im öffentlichen Straßenraum wird grundsätzlich unterschieden zwischen Leitungen öffentlicher Versorgungsträger und privaten Leitungen von Grundstückseigentümern.

Leitungen von öffentlichen Versorgungsträgern

Will ein Träger der öffentlichen Ver- oder Entsorgung oder ein Telekommunikationsdienstleister Leitungen im Bereich der Kreisstraßen verlegen, handelt es sich um eine Mitbenutzung von Straßengebiet. Im Regelfall werden Rahmenverträge für die regelmäßig wiederkehrende Mitbenutzung des Unternehmens abgeschlossen. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Mitarbeiter.

Private Leitungen

Will ein Grundstückseigentümer Leitungen im Bereich der Kreisstraßen verlegen, spricht man von einer Sondernutzung. Diese muss beim Kreis Soest beantragt werden. Ein solcher Antrag ist formlos, spätestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen.

Bei Privatpersonen muss der Antrag folgende Angaben und Unterlagen beinhalten:

  • Antragsteller (mit Angabe der aktuellen Anschrift und Telefonnummer),
  • Angabe von Grundstücksbezeichnung, Adresse und Länge der Leitung,
  • Art der Leitung (zum Beispiel Fernwärme, Strom, Wasser, Biogas),
  • Umfang der Arbeiten (zum Beispiel Querung der Straße, Längsverlegung, offene oder geschlossene Bauweise, Verlegetiefe, Schutzmaßnahmen),
  • Angabe, ob die Leitungen unbefristet oder befristet für einen bestimmten Zeitraum verlegt werden,
  • Begründung der Sondernutzung (zum Beispiel Versorgung eines Wohnhauses mit Fernwärme),
  • Lageplan, auf dem die genaue Lage der Leitungen ersichtlich ist.

Hängt vom Einzelfall ab, in der Regel zehn Arbeitstage.

Für die Genehmigung und die Ausübung einer Sondernutzung darf der Kreis Soest Gebühren erheben. Für private Leitungen werden jährliche Gebühren festgesetzt, deren Höhe sich an der Art der Leitungsverlegung orientiert. Die Höhe der einzelnen Gebührentarife wird in der Satzung des Kreises Soest genauer geregelt.

Zahlungsarten:

  • Überweisung
  • Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice

§ 23 in Verbindung mit § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

  1. 02921 30-2230
  2. strassenverwaltung@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2572
  2. strassenverwaltung@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Leitungen, Mitbenutzung, Sondernutzung, Leitungslegung, Kabelverlegung