Förderung ÖPNV
Der Kreis Soest gewährt Verkehrsunternehmen Zuwendungen zur Steigerung der Qualität im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Damit möchte er insbesondere das Angebot im ÖPNV erhalten und attraktiver machen. Außerdem ist der Kreis Soest zuständig für den Ausgleich von ungedeckten Kosten im Ausbildungsverkehr sowie für die Weiterleitung von Ausgleichsleistungen für das Deutschlandticket.
Folgende Ziele strebt der Kreis Soest im Detail an:
- Einen attraktiven und fahrgastfreundlichen ÖPNV,
- den Erhalt und die Verbesserung des Angebots,
- das Erreichen von Umwelt- und Klimaschutzzielen und
- die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am ÖPNV.
Hierfür gewährt der Kreis Soest den Verkehrsunternehmen Zuschüsse und schafft damit Anreize, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV
Im ÖPNV tätige Unternehmen können Zuwendungen für folgende Investitionen beantragen:
- Förderung von Qualitätsstandards von Fahrzeugen,
- Förderung von "jungen" Fahrzeugen,
- Servicequalität.
Ausgleich von ungedeckten Kosten im Ausbildungsverkehr
Bus-Verkehrsunternehmen können außerdem einen Ausgleich für ungedeckte Kosten im Ausbildungsverkehr - also zum Beispiel für den Transport von Schülerinnen und Schülern - beantragen. Voraussetzung für den Ausgleich ist, dass die Verkehrsunternehmen rabattierte Fahrtickets im Ausbildungsverkehr anbieten. Gesetzliche Grundlage ist hier § 11a ÖPNVG NRW.
Ab dem 01.01.2020 werden die Pauschalmittel ausschließlich für Verkehre eingesetzt, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge vom Aufgabenträger bestellt werden. Die bis dahin bestehende Allgemeine Vorschrift wurde daher zum 31.12.2019 außer Kraft gesetzt. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sieht die Satzung jedoch eine Übergangsregelung für bestandskräftig erteilte eigenwirtschaftliche Liniengenehmigungen bis zur Restlaufzeit dieser Genehmigungen vor.
Ausgleichszahlungen zum Deutschlandticket
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Ein-führungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen. Das Deutschlandticket startete erstmalig zum 1. Mai 2023. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Preis des Deutschlandtickets 58 Euro.
Der Kreis Soest gibt durch die allgemeine Vorschrift die Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtickets als Bestandteil des WestfalenTarifs als Höchsttarif vor. Er gewährt nach Maßgabe dieser allgemeinen Vorschrift Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen, die in seinem Zuständigkeitsgebiet Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erbringen.
Rechtsgrundlagen
- ÖPNVG NRW - Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
- PBefG - Personenbeförderungsgesetz
- Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Kontakt
- 02921 30-2272
- gunnar.wolters@kreis-soest.de
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Hoher Weg 1-3
59494 Soest
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